Perger Arbeiterkammer setzt sich auch für geringe Geldsummen ein
BEZIRK PERG. Für die Experten der AK-Bezirksstelle in Perg gab es im letzten halben Jahr viel Arbeit. Sie erkämpften insgesamt mehr als 900.000 Euro. Dabei ging es unter anderem auch um einen Betrag von lediglich 69 Euro, den ein Arbeitgeber nicht bezahlen wollte.

Die Rechtsberater der AK-Bezirksstelle in Perg führten im ersten Halbjahr insgesamt 2.945 Beratungen durch. Neben zahlreichen Telefon- und E-Mail-Beratungen, kamen 654 AK-Mitglieder mit ihren arbeits- und sozialrechtlichen Problemen zum persönlichen Beratungsgespräch. In Summe erkämpfte die Arbeiterkammer in Perg 914.581 Euro für die Beschäftigten im Bezirk. „Beratungszahlen und -erfolge wie diese zeigen, wie wichtig es ist, dass wir unseren Mitgliedern direkt vor Ort helfen und ihnen die notwendige Unterstützung bei arbeits- und sozialrechtlichen Problemen bieten“, so AK-Präsident Johann Kalliauer. Bei den Problemen geht es nicht immer um große Geldsummen, wie der Fall einer jungen Arbeitnehmerin zeigt.
Jeder Betrag ist wertvoll
Sie bewarb sich bei einem Unternehmen für eine Stelle als Reinigungskraft. Beim Probetag in der Firma wurde die junge Frau an eine Mitarbeiterin weitergeleitet, die sie an diesem Tag unterstützen sollte. Allerdings wurden ihr von der Kollegin vollwertige Arbeitsaufträge erteilt. So entwickelte sich der Probetag für die junge Pergerin zu einem siebenstündigen Arbeitstag. Als die Mutter der jungen Frau den Firmenchef kontaktierte, um nach einer Bezahlung zu fragen, entgegnete dieser, dass es sich bei dem Arbeitstag um einen Schnuppertag handelte und daher keine Bezahlung notwendig sei. Mit diesem Problem wandte sich die junge Frau an die AK Perg, die daraufhin beim Arbeitgeber intervenierte. Der Aufforderung der AK, die Frau zu entlohnen, kam der Firmenchef letztendlich nach und bezahlte die ihr zustehenden 69 Euro. „Wie dieser Fall zeigt, werden Beschäftigte auch wegen kleinsten Beträgen über den Tisch gezogen. Es geht hier ums Prinzip, deshalb ist es gut, wenn sich unsere Mitglieder in jedem Fall an uns wenden, damit wir ihnen zu ihrem Recht verhelfen können“, sagt Kalliauer.


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