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Land sieht positive Signale für Neue Donaubrücke Mauthausen nach Verhandlung 

Mag. Michaela Maurer, 22.12.2025 17:15

MAUTHAUSEN. Nach intensiven Nachbesserungen und zusätzlichen Schutzmaßnahmen hat das Projekt „Neue Donaubrücke Mauthausen“ eine entscheidende Hürde genommen: In der mündlichen Verhandlung des Bundesverwaltungsgerichts konnten zentrale Kritikpunkte ausgeräumt werden. Die politisch Verantwortlichen sprechen von positiven Signalen und einer soliden Grundlage. 

Am 22. Dezember verhandelte das Bundesverwaltungsgericht über Beschwerden gegen den positiven Umweltverträglichkeitsbescheid der Neuen Donaubrücke. (Foto: mott)

Nach der heutigen Verhandlung (22. Dezember) vor dem Bundesverwaltungsgericht zur neuen Donaubrücke Mauthausen ziehen die Länder Oberösterreich und Niederösterreich eine zuversichtliche Bilanz. Die in den vergangenen Wochen erarbeitete fachlich-rechtliche Stellungnahme sowie ein umfangreiches Paket an Nachbesserungen und zusätzlichen Schutzmaßnahmen wurden dem Gericht gemeinsam mit Experten aus Oberösterreich und Niederösterreich im Detail dargelegt. Damit konnten die Kritikpunkte seitens des Gerichts bzw. des gerichtlich beauftragten Sachverständigen ausgeräumt werden. Mit der Entscheidung wird möglichst rasch im Jahr 2026 gerechnet. Nach Vorlegen einer positiven rechtskräftigen Entscheidung des BVwG kann die neue Donaubrücke Mauthausen wieder Fahrt aufnehmen und vorangetrieben werden.

„Solide Grundlage“ 

Landeshauptmann Thomas Stelzer betont: „Die heutige Verhandlung hat gezeigt, dass dieses Projekt auf einer sehr soliden Grundlage steht. Die offenen Punkte wurden sorgfältig behandelt. Jetzt braucht es rasch eine schriftliche Entscheidung, damit Klarheit für die Menschen und Betriebe in der Region geschaffen wird.“

Nach einer positiven Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wird die Realisierung des Projekts bis zur Verkehrsfreigabe rund fünf Jahre in Anspruch nehmen. Diese Zeit ist notwendig, um die Auflagen des Erkenntnisses sorgfältig einzuarbeiten, erforderliche Grunderwerbe abzuschließen, die Bauvorbereitung und den Bau der Brücke ordnungsgemäß umzusetzen.

Zusätzliche Vorkehrungen für Artenschutz

„In der heutigen Verhandlung konnten wir dem Gericht, begleitet von unseren Experten, im Detail darlegen, wie wir das Projekt nachgeschärft und zusätzliche Vorkehrungen für Artenschutz getroffen haben. Aus unserer Sicht ist damit klar: Die Neue Donaubrücke Mauthausen ist auch unter strengsten naturschutzfachlichen Gesichtspunkten genehmigungsfähig“, betont Infrastruktur-Landesrat Günther Steinkellner.

Niederösterreichs Verkehrs-Landesrat LH-Stellvertreter Udo Landbauer zeigt sich ebenfalls zuversichtlich: „Der durchwegs konstruktive Verlauf der mündlichen Verhandlung ist ein wichtiges, positives Signal für das Projekt.“

Dringlichkeit

Gleichzeitig erinnern Landeshauptmann Stelzer und Landesrat Steinkellner an die verkehrliche Dringlichkeit: „Diese Brücke ist eine zentrale Lebensader für eine ganze Region. Pendler, Betriebe und Einsatzorganisationen sind seit Jahren mit einer überlasteten und veralteten Verbindung konfrontiert. Jeder weitere Verzug belastet den Alltag der Menschen, schwächt den Wirtschaftsstandort und kostet Vertrauen”, erklärt Stelzer.

Steinkellner ergänzt: „Jeder weitere Tag Verzögerung schadet den Menschen, der Wirtschaft und somit dem gesamten Einzugsgebiet. Wir gehen davon aus, dass das Gericht unsere Adaptierungen positiv zur Kenntnis nimmt und die Realisierung der Neuen Donaubrücke ermöglicht. Dennoch ist es schade, dass diese für notwendig erachteten zusätzlichen Maßnahmen dieses für die Region so wichtige Projekt in die Länge gezogen haben.“

Projekt konsequent nachgeschärft

Im Mittelpunkt der Projektanpassungen steht der verbesserte Schutz des Mittelspechts und weiterer sensibler Arten im Auwald-Bereich. Um das Projekt noch naturverträglicher zu gestalten, wurde ein ganzes Bündel zusätzlicher Maßnahmen geschnürt: Drei Amphibiendurchlässe wurden zusätzlich vorgesehen, umfassende Lärmschutzmaßnahmen entlang der Trasse, sowie eine Reduktion der Geschwindigkeit. Auch die Kollisionsschutzwand wurde deutlich verlängert. Die konsequente Berücksichtigung dieser Vorgaben ist mit erheblichen Mehrkosten verbunden.

Ausbau Lärmschutz

Rückzugs- und Ausweichräume sowie massiver Ausbau des LärmschutzesAufgrund des Zwischen-Gutachtens aus September 2025 wurde ein gezielt auf den Lärmschutz abgestimmtes Maßnahmenpaket entwickelt. Zusätzliche Bereiche des Auwaldes werden entlärmt und damit als ruhige Rückzugs- und Ausweichräume aufgewertet, die dem Mittelspecht dauerhaft als Ersatz- und Ergänzungslebensraum dienen.

Parallel dazu wird der Auwald westlich der Bestandsbrücke substanziell entlastet: Auf der Bestandsbrücke, der Vorlandbrücke sowie entlang der Umfahrung Pyburg sind beidseitige Lärmschutzwände mit Höhen von bis zu 5,50 Metern vorgesehen. Dadurch wird der Lärm im sensiblen Naturraum nachhaltig reduziert und die ökologischen Rahmenbedingungen spürbar verbessert. Die Wirksamkeit der Maßnahmen wurde vom gerichtlichen Sachverständigen für Naturschutz zwischenzeitlich bestätigt. 

„Zügige Entscheidung“

Landeshauptmann Thomas Stelzer erneuert seinen Appell für zügige Entscheidungen und effiziente Verfahren: „Wir respektieren den Rechtsstaat und die Arbeit der Gerichte. Gleichzeitig braucht ein Projekt dieser Bedeutung nach Jahren intensiver Prüfungen endlich Planungssicherheit.“ 


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