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Silvesterfeuerwerk ist im Ortsgebiet verboten

Walter Horn, 12.12.2024 12:41

RIED. Wenn es Richtung Jahreswechsel geht, werden wieder unzählige Feuerwerksraketen und Böller gekauft, um das neue Jahr lautstark zu begrüßen. Weil dabei jedoch große Verletzungsgefahr herrscht, rät der OÖ Zivilschutz dazu, auf die Silvesterknallerei zu verzichten. Außerdem ist die Verwendung von Feuerwerkskörpern oder Silvesterknallern der in Österreich gängigsten Kategorie F2 im Ortsgebiet ganzjährig verboten.

Bezirkshauptfrau Yvonne Weidenholzer ist auch Zivilschutz-Bezirksleiterin. (Foto: Land OÖ)
Bezirkshauptfrau Yvonne Weidenholzer ist auch Zivilschutz-Bezirksleiterin. (Foto: Land OÖ)

Zivilschutz-Bezirksleiterin und Bezirkshauptfrau Yvonne Weidenholzer empfiehlt Verzicht vor Vorsorge.

Verletzungen im Bereich des Innenohres durch den Krach, Verbrennungen und Augenverletzungen passieren häufig. Das lautstarke Spektakel ist außerdem eine Belastung für viele ältere oder kranke Menschen und die Tierwelt. Zum Selbstschutz gehört auch der Umweltschutz: „Die Silvesterknallerei belastet die Umwelt – man denke nur an den Müll, der oft nicht weggeräumt wird“, sagt OÖ Zivilschutz-Bezirksleiterin Yvonne Weidenholzer, „Nicht selten sind auch Sachbeschädigungen und Brände durch Blindgänger oder nicht sachgemäß bediente Feuerwerkskörper die Folge“.

Verzicht vor Vorsorge

„Wir informieren die Bevölkerung auch über Selbstschutz beim Silvester-Feuerwerk, aber wir sagen ganz klar: Verzicht kommt hier vor Vorsorge! Wir appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, zum Wohle der Menschen, der Umwelt und der Tiere – und auch für sich selbst – auf die Silvesterknallerei zu verzichten“, erklärt Weidenholzer weiter.

Grundsätzlich gilt: Die Verwendung von Feuerwerkskörpern/Silvesterknallern der Kategorie F2, die in Österreich am häufigsten gekauft werden, ist im Ortsgebiet ganzjährig verboten.

Bürgermeister können Ausnahmen erlauben

Den Bürgermeistern steht es frei, per Verordnung Ausnahmen zu erlauben, aber nur, soweit keine Gefährdung für Menschen, deren Eigentum, die öffentliche Sicherheit oder unzumutbare Lärmbelästigungen zu befürchten sind. Innerhalb und in unmittelbarer Nähe zu Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen, Kirchen, Gotteshäusern sowie Tierheimen und Tiergärten ist die Verwendung von Feuerwerkskörpern und Silvesterknallern grundsätzlich immer verboten.

Auch das Zünden in der Nähe von leicht entzündlichen oder explosionsgefährdeten Bereichen, wie zum Beispiel Tankstellen, Flüssiggastanks oder bei trockener Vegetation, ist verboten. 

Sollte es eine Ausnahmeverordnung geben, kann diese auf der Amtstafel der Gemeinde eingesehen werden.

Strafrahmen bis 3.600 Euro

„Vielen Bürgerinnen und Bürgern ist das generelle Verwendungsverbot von Feuerwerk im Ortsgebiet nicht bewusst“, sagt Heidemarie Schachinger, Sicherheitsreferentin der Bezirkshauptmannschaft Ried und klärt weiters auf: „Ist keine Ausnahme verordnet, liegt eine Verwaltungsübertretung nach dem Pyrotechnikgesetz vor, wobei der Strafrahmen bis 3.600 Euro reicht.“

Auf www.zivilschutz-ooe.at gibt es, neben vielen anderen wichtigen Informationen, einen Selbstschutztipp zu diesem Thema. Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie außerdem auf www.bh-ried.gv.at.

 


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