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HELFENBERG. „Eigentum verteidigen“ war das Motto der Mitgliederversammlung des Unabhängigen Bauernverbands.

Mitgliederversammlung des UBV in Helfenberg (Foto: UBV)
Mitgliederversammlung des UBV in Helfenberg (Foto: UBV)

Die Kammerräte Karl Keplinger und Johann Großpötzl berichteten über agrarpolitische Themen, die Schwächung der Grundbesitzer bei Jagd- und Straßengesetz – beim Straßengesetz sind auch die Baugrund- und Einfamilienhausbesitzer betroffen – die steigenden Zinsen und die Einkommensentwicklung sowie die Sozialversicherungsbeiträge, die die Betriebe extrem belasten. Stefan Stadlbauer, Mitglied des Landwirtschaftskammer-Ausschusses für Rechts- und Wirtschaftspolitik und Johannes Winkler, Mitglied des Ausschusses für Forstwirtschaft und Bioenergie, berichteten über aktuelle Themen aus den Ausschusssitzungen. Und zu guter Letzt wurde die vom UBV als solche empfundene massive Verschlechterung der Protokollführung bei den Vollversammlungen der Landwirtschaftskammer angesprochen.

Eines der Hauptthemen der Versammlung war die geplante Novellierung des OÖ Straßengesetzes. Wenn Grundbesitzer bei Enteignungsverfahren im Zuge von geplanten Straßenbau-Projekten oder -verbreiterungen das Landesgericht anrufen, trägt derzeit die Rechtsanwaltskosten und die Kosten von Privatgutachten sowie eines Ziviltechnikers als Gerichtssachverständigen der Enteignungswerber. Laut UBV sollen die Kosten nach der Novelle beim Grundbesitzer hängen bleiben. „Die Zuweisung von derartigen, die Privatsphäre des von der Enteignung betroffenen Grundeigentümers zweifellos stark beeinträchtigenden Vorgängen weg von dem in Eigentumsfragen zuständigen Zivilgericht zum Landesverwaltungsgericht stellt allein schon in der Kostenfrage einen Entrechtungsvorgang für den betroffenen Grundeigentümer dar“; so die UBV-Vertreter, die von den Landtagsabgeordneten aller Parteien erwarten, im Interesse der Betroffenen der Gesetzesvorlage nicht zuzustimmen.


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