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SCHÄRDING/RIED. Ein finanzieller Fehlpass zum Schaden einer Gemeinde im Bezirk Schärding brachte den ehemaligen Buchhalter derselbigen bereits im April 2015 vor das Landesgericht Ried. Am 3. Februar 2016 wurde der Prozess rund um das Vergehen der Untreue fortgesetzt.

Für den Fußballverein machte sich ein Gemeindebuchhalter strafbar. Foto: Weihbold/Symbolbild
Für den Fußballverein machte sich ein Gemeindebuchhalter strafbar. Foto: Weihbold/Symbolbild

Der Mann wollte den örtlichen Fußballverein, bei dem er selbst Mitglied war, aus dem finanziellen Abseits holen und überwies zu diesem Zweck Gelder aus der Gemeindekassa und von der Feuerwehr an den Fußballverein. Der Gemeinde sei so ein Schaden von 32.000 Euro entstanden. Dies sei laut dem Angeklagten nur als Überbrückung gedacht gewesen. Er hätte Gelder natürlich zu „besseren“ Zeiten wieder zurücküberwiesen. Persönlich bereichert hatte er sich dabei nie.

Obwohl die Vertreter der Feuerwehr vehement behaupten, dass ihr Verein einen finanziellen Schaden davongetragen hätte, weist dies Richterin Claudia Lechner zurück. Sie hatte sich persönlich durch die Berechnung der Einnahmen und Ausgaben gewälzt. „Im Gegenteil: Es ergibt sich sogar ein massives Plus von 19.000 Euro“, erklärt die Richterin. „Der Feuerwehr geht kein Groschen ab. Mein Mandat hat einen Blödsinn gemacht. Ich kann nur um ein mildes Urteil bitten“, stellt der Verteidiger des Angeklagten klar.

„Durch meine Dummheit bin ich da blöd reingerutscht. Sie können mir glauben, dass ich so etwas nie wieder mache. Es tut mir leid für alle Beteiligten, dass es dazu gekommen ist. Ich hätte versucht, das Geld zurückzugeben und es nicht einfach beim Fußballverein zu lassen“, erklärt auch der Angeklagte. Der Mann hatte bereits vor der Verhandlung einen Teil des Schadens wieder gut gemacht. Er wird von der Richterin zu einer zehnmonatigen bedingten Freiheitsstrafe und zu Wiedergutmachung des gesamten Schadens an die Gemeinde verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.


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