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BEZIRK SCHÄRDING. Aufgrund der Hitze und langen Trockenheit der letzten Wochen hat die Bezirkshauptmannschaft Schärding zum Schutz vor Waldbränden das Anzünden von Feuer und das Rauchen in den Waldgebieten aller Gemeinden verboten.

Symbolbild: Weihbold
Symbolbild: Weihbold

Die Verordnung der BH Schärding besagt, dass in den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Schärding sowie in deren Gefährdungsbereichen jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten ist. Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.

Hohe Strafen drohen

Wer sich nicht an das Verbot hält muss laut Forstgesetz mit einer Geldstrafe von bis zu 7270 Euro oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen rechnen. Bei Vorliegen besonders erschwerender Umstände können die beiden Strafen nebeneinander verhängt werden. Die Verordnung bzw. das Verbot tritt mit 19. Juni 2017 in Kraft und mit Ablauf des 31. Oktober 2017 außer Kraft.


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