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Anzünden von Feuer und Rauchen in den Waldgebieten verboten

Elena Auinger, 12.04.2020 07:43

BEZIRK SCHÄRDING. In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Schärding sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen seit 31. März und bis 31. Oktober verboten.

Zum Schutz vor Waldbränden wurde eine Verordnung erlassen. (Foto: Weihbold)
Zum Schutz vor Waldbränden wurde eine Verordnung erlassen. (Foto: Weihbold)

Die Bezirkshauptmannschaft Schärding hat verordnet, dass zum Schutz vor Waldbränden (Waldbrandschutz-Verordnung), in den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Schärding sowie in deren Gefährdungsbereichen jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten ist. Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen. Waldeigentümer dürfen dieses Verbot in geeigneter Weise ersichtlich machen.

Strafen drohen

Übertretungen werden mit einer Geldstrafe bis zu 7.270 Euro oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft. Bei Vorliegen besonders erschwerender Umstände können die beiden Strafen nebeneinander verhängt werden. Diese Verordnung wird durch Anschlag an den Amtstafeln der Bezirkshauptmannschaft Schärding sowie der Gemeindeämter des Bezirkes kundgemacht. Sie tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2020 außer Kraft.


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