Geteiltes Meinungsbild zur Verschärfung des Waffengesetzes
BEZIRK SCHÄRDING. Nach dem schrecklichen Amoklauf von Graz beschloss die Bundesregierung eine Verschärfung des Waffengesetzes. Tips hat sich bei verschiedenen Stellen und Behörden umgehört, die Reaktionen auf den neuen Gesetzesbeschluss fallen ganz unterschiedlich aus.
Wie aus den Daten der Bezirkshauptmannschaft Schärding hervorgeht, ist die Zahl der ausgestellten Waffendokumente leicht gesunken. Waren es im Jahr 2022 noch 600, so sank die Zahl 2024 auf 520. Die waffenrechtlichen Überprüfungen lag im vergangenen Jahr bei 647, hier ist im Vergleich zu den Vorjahren ein Anstieg zu verzeichnen. Die ausgesprochenen Waffenverbote pro Jahr bewegen sich auf einem konstant Niveau, sowohl 2023 als auch 2024 wurden 22 Verbote ausgesprochen. ´“Als Behörde erwarten wir uns durch die neuen Regelungen eine Stärkung unserer Möglichkeiten zur Überprüfung der Verlässlichkeit“ erklärt Bezirkshauptmann Florian Kolmhofer auf Tips-Nachfrage.
Was ist neu
Das neue Waffengesetz sieht etwa vor, dass das Alter für die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte und den Erwerb von Schusswaffen angehoben wird und künftig bei Pistolen bei 25 Jahren liegt. Auch die sogenannte „Abkühlphase“ beim Erwerb wird verlängert. So wird es künftig rund einen Monat dauern, bis die Waffe nach dem Kauf tatsächlich ausgehändigt wird. Ein klinisch-psychologisches Gutachten vorab wird deutlich strenger gehandhabt werden. Waffendokumente sollen zudem nur noch für fünf Jahre befristet sein, danach ist eine weitere Überprüfung erforderlich. Bei der Verhängung von Waffenverboten werden die Toleranzgrenzen zudem deutlich niedriger angesetzt. Inhaber einer Jagdkarte sind dagegen von gewissen Bestimmungen ausgenommen, da sie mit der Jagdprüfung bereits Kenntnisse der Waffenkunde beweisen mussten.
Kontrollbedarf bei Polizei wird steigen
Bezirkspolizeikommandant Matthias Osterkorn geht davon aus, dass der Kontrollbedarf für die Polizei durch das neue Gesetz in Zukunft steigen wird. „Ein verantwortungsvoller Waffenbesitz sollte auch durch die Novellierung des Waffengesetzes möglich sein“, so der erfahrene Polizist. „In diesem Fall sollte das öffentliche Sicherheitsinteresse gegenüber datenschutzrechtlichen Bedenken überwiegen“, befindet Osterkorn.Tips hat außerdem bei Schärdings Bezirksjägermeister Alois Selker nachgefragt, was er von den Gesetzesänderungen hält. Das Bemühen des Gesetzgebers auf eine Tragödie wie in Graz zu reagieren, sei aus seiner Sicht zwar nachzuvollziehen, aber kein Gesetz der Welt könne alle Eventualitäten von Kriminalität und Gewalt verhindern. Die neue Rechtsprechung trage dem hohen Ausbildungsstand und der Verantwortung der Jägerschaft aber Rechnung. „Die Jagd ist nicht nur von den Änderungen weitgehend unberührt, sondern genießt auch die notwendige Wertschätzung und das Vertrauen des Gesetzgebers in die verantwortungsvolle Arbeit der Jägerschaft“, erklärt Selker.
Gewaltschutzzentrum begrüßt Verschärfung
Für das Gewaltschutzzentrum Oberösterreich gehen die Pläne der Regierung nicht weit genug. Das Zentrum würde sich unter anderem alle drei Jahre ein klinisch-psychologisches Gutachten bei Waffenbesitz wünschen. „Prinzipiell begrüßen wir die Verschärfung. Wir wären aber generell dafür, dass der Privatbesitz von Waffen mit Ausnahme von Jägern und Sportschützen verboten wird“, betont die Geschäftsführerin Eva Schuh.
Schützengesellschaft übt scharfe Kritik
Besonders sauer stößt die neue Gesetzgebung der Feuerschützen-Gesellschaft Schärding auf, die bereits 1448 gegründet wurde. Der Verein hat sich auch mit einer parlamentarischen Stellungnahme zur Novellierung des Waffengesetzes zu Wort gemeldet. „Wir sehen in diesem Gesetzesentwurf einen klaren Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip, eine Schwächung des Schießsports sowie eine willkürliche Einschränkung der Rechte der Bürger“, so Oberschützenmeister Peter Karwath.
Einer der Punkte, der von Feuerschützen-Gesellschaft kritisiert wird, ist etwa die Anhebung des Mindestalters von 21 auf 25 Jahre. Es sei nicht nachvollziehbar, dass künftig ein Mindestalter von 25 Jahren für den Erwerb von Kategorie B-Waffen vorgeschrieben werden solle, während gleichzeitig 18-jährige Jungjäger rechtmäßig eine Kategorie C-Waffe besitzen dürften. Außerdem stelle die Gesetzesnovellierung eine massive Bedrohung für den österreichischen Schießsport dar. Vielen jung Sportschützen bliebe die Fortsetzung ihrer aktiven Karriere, dadurch faktisch verwehrt. Im Verein, der über 500 Mitglieder hat, sei diese Problematik bereits mit dem bisherigen Mindestalter von 21 Jahren ein großes Problem. „Der vorliegende Gesetzesentwurf steht in mehrfacher Hinsicht im Widerspruch zu den Grundsätzen von Rechtssicherheit, Gleichbehandlung und gesellschaftlicher Ausgewogenheit. Er schränkt die Rechte junger, mündiger Bürger willkürlich ein, schadet dem österreichischen Spitzensport, bevorzugt bestimmte Lobbys und schafft rechtliche Widersprüche, die das bestehende System eher schwächen als stärken“, heißt es im Fazit der Stellungnahme weiter.Einige der beschlossenen Änderungen, wie etwa die Abkühlphase und der verbesserte Datenaustausch, sind bereits mit 1. November in Kraft getreten, einige andere werden erst im Laufe des Jahres 2026 folgen.
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