Anklage gegen Wöginger wegen Amtsmissbrauch erhoben
SIGHARTING. Die Wirtschafts- und Korruptionsanwaltschaft (WKStA) hat eine Anklage gegen den Sighartinger ÖVP-Klubobmann August „Gust“ Wöginger erhoben. Ihm wird vorgeworfen, beim einstigen Kabinettchef des Finanzministeriums, Thomas Schmid, für die Bestellung eines Kandidaten zum Vorstand des Finanzamts für Braunau, Ried und Schärdings im Sinne von Amtsmissbrauch interveniert zu haben. Wöginger bestreitet die Vorwürfe.

Mit ihm angeklagt sind zudem zwei Beamte des Finanzministeriums. Die Vorwürfe gehen auf das Jahr 2017 zurück, als Wöginger, für den die Unschuldsvermutung gilt, bereits Nationalratsabgeordneter war. Als Beweismittel sollen unter anderem Chats dienen, in denen Schmid etwa an Wöginger schrieb: „Wir haben es geschafft (...) Der Bürgermeister schuldet dir was“. Wöginger soll im Gegenzug „echt super“ geantwortet haben.
Der Sighartinger ÖVP-Politiker wird als sogenannter Bestimmungstäter wegen Missbrauchs der Amtsgewalt angeklagt, wie die WKStA mitteilte. Konkret soll der später für den Posten bevorzugte Kandidat als Parteikollege an Wöginger herangetreten und ihn um Unterstützung bei der Erlangung des Postens gebeten haben. Wöginger soll sich daraufhin an Schmid gewendet haben, der wiederum mittlerweile eine Kronzeugenrolle in den Ermittlungen einnimmt.
Wöginger beteuert seine Unschuld
Im eingeleiteten Strafverfahren geht es der Folge darum, ob die drei Angeklagten für die Rechtsverletzungen im Zuge der Postenvergabe strafrechtlich verantwortlich gemacht werden können. Auf Tips-Anfrage bestreitet Wöginger weiterhin die gegen ihn erhobenen Vorwürfe: „Ich habe immer gesagt: Natürlich habe ich mich gefreut, dass für die Position jemand aus meiner Region zum Zug gekommen ist. Und ich habe ihn stets für einen qualifizierten, untadeligen und geeigneten Kandidaten für diese Position gehalten. Die anderen Bewerber kenne ich nicht und ich habe auch zu keinem Zeitpunkt Einfluss auf die unabhängige Kommission, die entschieden hat, genommen“, beteuert er in einer schriftlichen Stellungnahme. Die ÖVP hält in einer ersten Reaktion an Wöginger fest, der weiterhin „vollstes Vertrauen“ genieße. Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig. Bei einer Verurteilung wegen Amtsmissbrauchs drohen zwischen sechs Monate und fünf Jahren Haft. Für die drei Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
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21.05.2025 10:23
Anklage gegen Wöginger wegen Amtsmissbrauchs erhoben
Nun, helfen im Rahmen der legalen Möglichkeiten wird keiner Anklagen. Wenn die WKStA einen Verdacht hatte, wird sie den begründen können und die Anklage auf festen Grund gestellt haben. Man darf neugierig sein, was man aufbringen wird um Wögingers Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Die Unschuldsvermutung gilt trotz dem, auch wenn's scher fällt😉