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BEZIRK SCHEIBBS. In den Waldbereichen ist aufgrund der Witterung der letzten Wochen eine starke Austrocknung eingetreten. Daher hat die Bezirkshauptmannschaft eine Verordnung zur Vorbeugung von Waldbränden herausgegeben.

Symbolfoto: Weihbold
Symbolfoto: Weihbold

Die Bezirkhauptmannschaft Scheibbs ordnet daher gemäß §41 des Forstgesetzes 1975, i.d.g.F. zum Zweck der Vorbeugung gegen Waldbrände an:

„In allen Waldgebieten des Verwaltungsbezirkes Scheibbs und in dessen Gefährdungsbereich (Nähe des Waldrandes) sind brandgefährliche Handlungen wie das Rauchen, das Hantieren mit offenem Feuer, die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen, jegliches Feuerzünden und das Unterhalten von Feuer verboten.

Ebenso ist es verboten, brennende oder glimmende Gegenstände (wie z.B: Zündhölzer und Rauchwaren) sowie Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung!) im Waldbereich wegzuwerfen.“

Auslöser für Brände ist meist menschliches Fehlverhalten

Die Auslöser sind meist menschliches Fehlverhalten, wie unachtsames Hantieren mit Feuer, Feuerwerkskörper, weggeworfene Zigaretten oder Funken von heiß gelaufenen Bremsen eines Zuges - sogenannte „Heißläufer“. In den seltensten Fällen ist ein Blitzschlag für ein Feuer verantwortlich. Daher gilt stets der achtsame Umgang mit offenem Feuer bzw. an kritischen Tagen der Verzicht.

Ein Tipp der Feuerwehr: Das Auto nicht auf trockenem Gras oder einem abgemähten Feld parken.  Die Hitze des Auspuffs bzw. des Katalysators kann ein Feuer entfachen.

Es gelten die gültigen Verordnungen, die von den zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden erlassen werden. Diese enthalten auf Basis des Österreichischen Forstgesetzes zahlreiche Verbote, um Waldbrände zu verhindern. Dazu zählen etwa das Verbot jegliches Feuer zu entzünden und ein striktes Rauchverbot. Bei Fehlverhalten sind  Strafen von über 7000 Euro möglich.

Verhaltenstipps bei einem Waldbrand

- Wird ein Waldbrand erkannt, soll der Gefahrenbereich rasch verlassen und ausreichend Abstand gehalten werden. Eigensicherung geht vor!

- Feuerwehr verständigen (Notruf 122)

- Windrichtung, Brand-  und Rauchausbreitung beachten! (Erstickungsgefahr!)

- Sichtbehinderung durch Rauchschwaden - Gefahr von Desorientierung

- Speziell im unwegsamen und steilen Gelände auf Steinschlag und herabstürzende Baumteile, Wurzelstöcke achten!

Weitere Infos unter /www.noe.gv.at/noe/Katastrophenschutz/Waldbrand.html


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