Einigung auf rasche Gesetzesanpassung bei den Ärztlichen Hausapotheken
BEZIRK KIRCHDORF/SCHLIERBACH/OÖ. Die Bundesregierung einigte sich nun schneller als erwartet auf eine Neuregelung der Frage der ärztlichen Hausapotheken im Apothekengesetz.

Die Initiative der 16 OÖ-Gemeinden habe die Entscheidungsfindung beschleunigt, heißt es von Landeshauptmann Josef Pühringer (ÖVP). Kernpunkt der Neuregelung wird die Herabsetzung der Gebietsschutzgrenze auf vier Kilometer sein. Ärztliche Hausapotheken werden demnach bei einem Mindestabstand von vier Kilometern zur nächsten öffentlichen Apotheke bestehen bleiben können. Dies würde die Ordninationsnachfolge in Landgemeinden erleichtern, so Pühringer.
Schlierbachs Bürgermeisterin Katharina Seebacher (ÖVP) zeigt sich grundsätzlich erfreut über die Neuregelung, auch wenn man sich die gänzliche Abschaffung der Kilometer-Grenze gewünscht hätte. Unklar ist derzeit noch, ob sich die neue Vier-Kilometer-Regelung auch auf bereits vor einiger Zeit stattgefundene Ordinationsnachfolgen, wie beim Schlierbacher Gemeindearzt Clemens Wimplinger, auswirkt.


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