ÖAAB-Bezirksobmann Max Oberleitner rät: "Jetzt noch schnell Anträge stellen, denn am 32. Dezember ist es zu spät"
SCHWERTBERG. „Wer noch jetzt aktiv wird und gegen Ende des Jahres handelt, kann sich noch wertvolle Förderungen sichern. Es geht teils um viel Geld, informieren lohnt sich daher“, erklärt ÖAAB-Bezirksobmann Max Oberleitner, der mittlerweile seit beinahe 15 Jahren die Bevölkerung auf ihre Förderansprüche aufmerksam macht. Jeden Mittwoch Nachmittag stellt sich der Schwertberger Ortschef in der amtsfreien Zeit freiwillig in den Dienst der Gesellschaft und ist neben der Beratung auch beim Ausfüllen der Formulare behilflich. „Heuer konnte ich auf diesem Wege schon über 200 Personen persönlich helfen“, so Max Oberleitner, der für die Tips-Leser einige Tipps parat hat

Fernpendlerbeihilfe des Landes OÖ
Anspruch haben alle oö. Arbeitnehmer und Lehrlinge, die mindestens 25 Kilometer zur Arbeit fahren (einfache Wegstrecke). Dies gilt auch für den Weg zur Berufsschule. Je nach Entfernung gibt es zwischen 168 und 325 Euro, sowie 30 Prozent ÖKO-BONUS bei Besitz einer OÖ. Verkehrsverbund-Jahreskarte. Das steuerpflichtige Jahreseinkommen darf nicht über 26.000 Euro liegen (pro Kind um 2600 Euro mehr). Antragstellung für das Jahr 2016 ist heuer mittels Formular oder online unter www.ooe.gv.at möglich.
Arbeitnehmerveranlagung
Bis 31. Dezember kann man noch rückwirkend für das Arbeitsjahr 2012 den sogenannten „Steuerausgleich“ durchführen. Vor allem für Pendler, Familien, bei Weiterbildungen oder für Personen mit hohen Krankheitskosten gibt es bei der Arbeitnehmerveranlagung bares Geld zu holen. Auch Lehrlinge und Geringverdiener haben die Möglichkeit auf eine Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen. Die Abwicklung erfolgt über www.finanzonline.at oder auf www.bmf.gv.at mittels Formular „L1“.
Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge
Lehrlinge, die nicht unentgeltlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren können oder zu Fuß über zwei Kilometer zur nächsten Einstiegshaltestelle zurückzulegen haben, erhalten für Wegstrecken bis zehn Kilometer 5,10 Euro pro Monat bzw. bei über zehn Kilometern Entfernung 7,30 Euro pro Monat an Fahrtenbeihilfe. Anträge für 2016 sind vom Familienbeihilfenbezieher mit dem „Beih94-Formular“ beim jeweiligen Wohnsitzfinanzamt zu stellen.
Schulbeginnhilfe
Einmalig 100 Euro pro Kind gibt es beim erstmaligen Eintritt in eine Pflichtschule. Antragstellung ist beim Familienreferat des Landes OÖ bis 31. Dezember des laufenden Schuljahres möglich. Einkommensobergrenzen sind zu beachten. Gemeinsamer Hauptwohnsitz in OÖ ist notwendig.
Schul- und Heimbeihilfe des Bundes/des Landes
1130 Euro Schulbeihilfe gibt es beim Besuch einer mittleren oder höheren Schule ab der zehnten Schulstufe. Der Grundbetrag kann sich in bestimmten Fällen erhöhen oder vermindern. 1380 Euro Heimbeihilfe gibt es beim Besuch einer mittleren, höheren oder polytechnischen Schule (ab 9. Schulstufe), zu der der Hin- und Rückweg nicht zumutbar ist (über zwei Stunden) und der Schüler deshalb außerhalb des Wohnortes der Eltern wohnt. Soziale Bedürftigkeit ist Voraussetzung (www.schulbeihilfenrechner.at). Antragstellung ist bis 31.12. des laufenden Schuljahres möglich (Formular: schuelerbeihilfen.bmbf.gv.at). Fahrtenbeihilfe: Sobald eine Heimbeihilfe gewährt wird, erfolgt ohne eigenen Antrag eine automatische Auszahlung der Fahrtkostenbeihilfe in der Höhe von jährlich 105 Euro.


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