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ST. FLORIAN/INN. Jagd und Landwirtschaft sind zwei Bereiche, die als Lebensraumpartner untrennbar miteinander verbunden sind. Der Freigegenstand Jagd legt als Zusatzqualifikation bereits an den landwirtschaftlichen Fachschulen einen Grundstein für ein optimales Zusammenwirken zwischen Jagd, Forst und Landwirtschaft.

Symbolbild: Weihbold
Symbolbild: Weihbold

„Dieser Freigegenstand sorgt auch dafür, dass wieder mehr Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer die Jagd ausüben“, ist Landesrat Max Hiegelsberger überzeugt.

Freigegenstand Jagd

Die Landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen führen an den Standorten Lambach, Burgkirchen, Otterbach, Schlägl, Schlierbach, Vöcklabruck und Waizenkirchen sowie an den beiden Agrar-Bildungs-Zentren Salzkammergut und Hagenberg seit dem Jahr 2001 den Freigegenstand Jagd. Die derzeit geltenden Regelungen sehen vor, dass Prüfungswerber die Jagdprüfung erst mit Vollendung des 17. Lebensjahres bzw. drei Monate zuvor absolvieren können. Erfahrungen zeigten jedoch, dass die Termine der Jagdprüfung und der Abschlussprüfungen der dreijährigen Ausbildung an den landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen (Facharbeiterprüfung) sehr eng aneinander liegen.

Die Novellierung der Oö. Jagdprüfungsverordnung

Anregungen aus der Praxis folgend, soll nun eine Novelle der Oö. Jagdprüfungsverordnung umgesetzt werden und damit die Absolvierung der Jagdprüfung ab Vollendung des 16. Lebensjahres möglich sein. „Gerade im agrarischen Schulwesen haben wir die Möglichkeit, Jugendliche für die verantwortungsbewusste und nachhaltige Ausübung der Jagd zu begeistern“, so Landesrat Max Hiegelsberger. Die Ausstellung der Jagdkarte ist auf Grund des §39 Abs. 1 des Oö. Jagdgesetzes mit Vollendung des 18. Lebensjahres zulässig.


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