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Interessenskonflikt: „Kaisersteig“ zu niedrig, Damm zu hoch: Hochwasserschutz sorgt für Ärger

Sabrina Lang, 21.08.2017 13:53

ST. GEORGEN/Grieskirchen. Im Falle eines Hochwassers in der Ortschaft Tolleterau wird das Siedlungsgebiet von einem Damm geschützt, die landwirtschaftliche Fläche auf der gegenüberliegenden Seite überflutet. Mit einer Entschädigungszahlung hätte der betroffene Landwirt Alois Ganglmayr diesen Nachteil akzeptiert. Abgewiesen wurde diese vom Wasserverband Trattnachtal. Ein Interessenskonflikt, der eine Ausrückung der Baumaschinen an der Trattnach zur Folge haben könnte.

  1 / 3   Die Höhe des Kaisersteiges (links)und des Hochwasserschutzdamm (rechts) sorgen für einen Interessenskonflikt.

Beim Hochwasser 2002 wurde es deutlich: Der Damm in der Ortschaft Tolleterau (Gemeinde St. Georgen) entsprach nicht mehr den Sicherheitsbestimmungen. Wasser sickerte durch, eine Sanierung wurde notwendig, erklärt Karl Furthmair, Obmann des Wasserverbandes und Bürgermeister der Gemeinde St. Georgen. Die Sanierung erfolgte im Jahr 2014. Im Zuge dieser wurde der Damm entgegen der Bewilligung von 1931 mehr ins Landesinnere gerückt, ein neuer Bescheid musste ausgestellt werden. Dabei wurde eine Erhöhung des Schutzbaus vorgeschrieben, um den Sicherheitsbestimmungen im Dammbau zu entsprechen. Diese Maßnahme sei notwendig gewesen, damit der Damm nicht erodiert werde.

Gleichzeitig blieb der Geh- und Radweg „Kaisersteig“ auf der gegenüberliegenden Seite der Trattnach auf dem vorhandenen Niveau. Sehr zum Leidwesen von Alois Gangl­mayr, Landwirtschaftskammerrat der freiheitlichen Bauernschaft und Besitzer der landwirtschaftlichen Nutzfläche sowie der Aulandschaft. Er sah hier einen Nachteil, da durch die Erhöhung des Dammes seine Felder im Ausmaß von 2,5 bis 2,7 Hektar nun noch mehr vom Hochwasser betroffen wären.Zudem fürchtet er eine Abwertung seiner Liegenschaften. Ganglmayr wollte eine Entschädigungszahlung.

Kompromissvorschlag

„Wenn der Radweg auf dieser Höhe belassen und gleichzeitig der Damm nicht mehr erhöht sowie eine Entschädigung gezahlt wird, wäre das ein Kompromissvorschlag“, erklärt Ganglmayr. Der Radweg bliebe so auf seinem Niveau, müsste nicht mehr neu aufgeschüttet oder asphaltiert werden, obwohl dieser laut einer Bewilligung aus 1931 um 20 Zentimeter zu niedrig gebaut wurde und korrekterweise erhöht werden müsste. Zu hoch war die Entschädigungssumme allerdings für den Wasserverband. Diese hätte sich im sechsstelligen Euro-Betrag bewegt. „Wir konnten die immens hohe Forderung des Grundstückeigentümers auch nach einer Reduktion seiner Forderung, nicht erfüllen“, meint Furthmair. So hoch sei die Summe keineswegs gewesen, kontert Gangl­mayr.

Zahlung nur bei Nachteil für Landwirt

Für Josef Mader vom Gewässerbezirk Grieskirchen ist es unterdies „das Normalste der Welt, dass beschädigte Dämme saniert werden und Siedlungsbereiche vor Hochwasser geschützt werden“. Laut Mader wurde es Ganglmayr freigestellt, ob der derzeit zu niedrige Kaisersteig, der an seine Grundstücke angrenzt, erhöht werden solle oder nicht. Eine Entschädigung würde jedenfalls nur bezahlt, wenn es tatsächliche Nachteile für den Landwirt gibt. „Ganglmayr profitiert vom „zu niedrig“ vorhandenen Kaisersteig, da das Wasser aus dem Vorland der Trattnach früher über den Weg in die Trattnach zurückfließen kann“, meint Obmann Furthmair.

Unverständnis

Ganglmayr geht es laut eigenen Angaben nicht darum, dass er auf die Erhöhung des Kaisersteiges beharre, er verstehe lediglich nicht, warum ihm keine Entschädigung für sein Hochwassergebiet zusteht und der Wasserverband stattdessen lieber den fertigen Weg lieber noch einmal neu bauen lassen will. „Ich verstehe nicht, warum die entscheidenden Personen des Wasserverbandes so mit Steuergeldern umgehen“, meint Ganglmayr. Es sei laut Furthmair eine einfache Rechnung: „Erhöhen wir den Kaisersteig, erhalten wir dadurch 8000 Kubikmeter mehr Rückhaltevolumen“. Es werde also ein Rückhaltebecken geschaffen, das als Voraussetzung lediglich die Erhöhung des Kaisersteiges hätte. Die Kosten dafür würden sich rechnen, auch wenn der Radweg aufgeschüttet und neu asphaltiert werden müsste.

Prüfung von Verwaltungsgerichtshof

Alois Ganglmayr will die Causa vom Verwaltungsgerichtshof nochmals prüfen lassen. In einer ersten Beschwerde hatte er Recht bekommen, dass die getätigten Maßnahmen zum Nachteil seiner Liegenschaft sind. Wenn sich der Verwaltungsgericht für die Entschädigung ausspricht, werde dies akzeptiert, heißt es von Seiten des Wasserverbandes. Das Dammprojekt in der Tolleterau ist nach wie vor nicht abgeschlossen. Immer noch fehlen zirka 50 Zentimeter in der Höhe. Kommt es zu keiner Einigung, wird statt dieser Erhöhung ein Erosionsschutz in Form eines Drahtgitters angedacht, der in den Damm eingearbeitet wird und diesen so stabilisieren sollte. „Es ist Aufgabe des Wasserverbandes, Schwachstellen zu beseitigen und den Hochwassersschutz im Trattnachtal zu verbessern“, so Furthmair abschließend.


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