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Kulturskandal: Denkmalgeschütztes Gebäude bei Bauarbeiten zerstört

Leserartikel Werner Pelz, 21.07.2015 20:15

TRAISMAUER. Die Stadt an der Traisen hat einmalige, wertvolle und schützenswerte Objekte aus vielen Epochen aufzuweisen. Eines davon wurde nun bei Bauarbeiten schwer in Mitleidenschaft gezogen. Ein Kulturskandal, dessen Folgen derzeit noch nicht absehbar sind.

Luftbild von der Zerstörung. Foto: Brunnthaler/ Initiative-Denkmalschutz Traismauer
  1 / 6   Luftbild von der Zerstörung. Foto: Brunnthaler/ Initiative-Denkmalschutz Traismauer

Im Zuge des Teilabrisses für das Neubauprojekt „Betreutes Wohnen“ am so genannten Loichtl-Areal trat das ein, was von Experten und besorgten Bürgern vorausgesagt wurde: Der denkmalgeschützte zweigeschoßige Kernbau des historischen Gasthauses „Zum Goldenen Kreuz“ mit wertvollem Decken-Gewölbe aus dem 16. Jahrhundert stürzte ein. Bei den Abbrucharbeiten wurde einfach eine tragende Mauer entfernt. In einer Unterschriftenliste hatten sich im Winter 2013/2014 an die 550 Traismaurer gegen das geplante Bauprojekt entschieden.

BDA: „Bemerkenswertes Zeugnis“

„Das Gebäude stellt ein „bemerkenswertes Zeugnis der Lebensformen wohlhabender Bevölkerungsschichten im 16. Jh. dar, was sich vor allem (...) an den in Stein gehauenen Ausstattungsdetails manifestiert. (...)“, heißt es im Bescheid des Bundesdenkmalamtes aus dem Jahre 2007. „Auf Grund der im Kernbau weitgehend original erhaltenen Mauersubstanz mit anspruchsvollen Bauteilen ist unter den Oberflächen das Vorhandensein historischer Steinmetzteile oder Wandmalereien nicht auszuschließen.“

Und die Denkmalschützer messen dem Objekt noch viel größere Bedeutung zu: „Da vergleichare profane Steinmetzarbeiten des 16. Jh. im Wohnbereich nur in wenigen Beispielen erhalten sind, besteht im gegenständlichen Bauabschnitt ein Kulturgut, das österreichweit betrachtet (...) einen wichtigen Stellenwert einnimmt.“

Sofortiger Baustopp 

Die „Initiative Denkmalschutz“ fordert einen sofortigen Baustopp, eine genaue Untersuchung des Vorfalls und gegebenenfalls eine Wiederherstellung des zerstören Objekts. „Es ist darauf zu achten, dass ein sorgsamer Umgang mit unseren Baudenkmalen gepflegt wird, umso wichtiger erscheint es daher bei widerrechtlichen Veränderungen einen Wiederaufbau zu verfügen, damit solche unsachgemäßen, unbedachten Vorgehensweisen keine Nachahmer finden.“

Strafen für Bürgermeister

Die „Initiative Denkmalschutz“ erinnert an zwei Fälle, wo Bürgermeister für ihr Vorgehen bei Abrissarbeiten mit empfindlichen Strafen bedacht wurden. Ähnliches könnte in diesem Fall auch dem Traismaurer Bürgermeister blühen. „Der Bürgermeister und die Gemeinderäte von Weer (Bez. Schwaz), wurden 2013 mit erheblichen Strafen bedacht, nachdem diesen ein Vorsatz für den Abriss des denkmalgeschützten Widums nachgewiesen werden konnte. Wirklich frappant erinnert jedoch der aktuelle Vorfall an die Ereignisse in Kilb (Bez. Melk) vom März 2003, als ebenso bei Abbrucharbeiten das benachbarte, denkmalgeschützte Gasthaus aus dem 16. Jh. am Marktplatz 4 eingestürzt ist“, so Markus Landerer und Claus Süss vom Verein Initiative Denkmalschutzin. Nachsatz: „Ob es nun Vorsatz oder schlicht unsachgemäße Vorgangsweise war, in jedem Fall ist die geschichtsträchtige Stadt Traismauer um ein wichtiges historisches Baudokument ärmer.“


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