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Waldbrand-Gefahr im Bezirk St. Pölten: Rauchen und Entzünden von Feuer verboten

Michaela Aichinger, 02.08.2018 12:00

BEZIRK. Die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten hat mit sofortiger Wirkung eine Verordnung zur Verhinderung von Waldbränden im Verwaltungsbezirk St. Pölten erlassen. Somit ist das Rauchen und jegliches Entzünden und Unterhalten von Feuer im Wald sowie im Gefährdungsbereich des Waldes, also in Waldrandnähe, verboten.

Aufgrund der trockenen Waldböden im Bezirk steigt die Gefahr von Waldbränden. Symbolfoto: scooperdigita/Shutterstock.com

Grund für die Verordnung ist die Tatsache, dass wegen der anhaltenden Trockenheit eine Austrocknung der Streuauflagen der Waldböden eingetreten ist. Darüber hinaus befinden sich leicht entzündbare Zweige, Äste und Wipfelstücke im Wald. Die Gefahr von Waldbränden steigt somit.

Gefährdungsbereich

Ein Gefährdungsbereich ist laut Bezirkshauptmannschaft überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.

Geld- oder Freiheitsstrafe

Bei Übertretung der Verordnung ist mit einer Geldstrafe von bis zu 7.270 Euro oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen zu rechnen. Es steht jedem Waldeigentümer frei, das Verbot in geeigneter Weise ersichtlich zu machen.


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