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NÖ. Seit 1. Jänner gelten in der Krankenversicherung (für den Bereich ASVG-Allgemeines Sozialversicherungsgesetz) neue Beträge. Über diese informiert die NÖ Gebietskrankenkasse (NÖGKK).

Im neuen Jahr gibt es wieder Veränderungen bei der Höchstbeitragsgrundlage, dem Höchbeitrag bei Sonderzahlungen, der Geringfügigkeitsgrenze oder der Rezeptgebühr. Symbolfoto: Wodicka

Die Höchstbeitragsgrundlage beträgt monatlich 5130 Euro beziehungsweise täglich 171 Euro, für Sonderzahlungen gilt ein Höchstbetrag von jährlich 10.260 Euro. Die Geringfügigkeitsgrenze liegt bei 438,05 Euro pro Monat. Die Rezeptgebühr beträgt im neuen Jahr 6,00 €. Eine Befreiung von der Rezeptgebühr können jene Personen beantragen, deren monatliche Nettoeinkünfte 909,42 Euro (für Alleinstehende) beziehungsweise 1363,52 Euro (für Ehepaare) nicht übersteigen. Ebenso gilt die Befreiung für Personen, die infolge von Leiden oder Gebrechen überdurchschnittliche Ausgaben nachweisen (chronisch Kranke), sofern die monatlichen Nettoeinkünfte 1045,83 Euro (für Alleinstehende) beziehungsweise 1568,05 Euro (für Ehepaare) nicht übersteigen. In allen Fällen erhöhen sich diese Beträge für jedes Kind um 140,32 Euro.

Selbstbehalt und Rezeptgebühr-Befreiungen

Befreiungen aufgrund der Rezeptgebührenobergrenze (REGO) enden mit dem 31. Dezember eines Kalenderjahres. Die Rezeptgebühren sind daher seit dem 1. Jänner 2018 wiederum bis zum Erreichen der Rezeptgebührenobergrenze zu bezahlen (das heißt so lange, bis der Betrag von zwei Prozent des jeweiligen Nettoeinkommens erreicht wird). Der Selbstbehalt für Heilbehelfe (zum Beispiel orthopädische Schuheinlagen) und Hilfsmittel (zum Beispiel Krücken) beträgt mindestens 34,20 Euro; für Sehbehelfe mindestens 102,60 Euro. Für Kinder, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für schwerbehinderte Kinder sowie für Personen, die wegen besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit von der Rezeptgebühr befreit sind, gibt es keine Kostenbeteiligung.

Infos zur e-card

Das Service-Entgelt für die e-card, das im November 2018 für das Jahr 2019 fällig wird, beträgt 11,70 Euro. Info: Von 1 Euro des Sozialversicherungsbeitrages verbleiben lediglich 20 Cent der NÖ Gebietskrankenkasse. Um Verwaltungskosten zu sparen, hebt die Krankenkasse die restlichen 80 Cent für andere Stellen (Pensionsversicherung, Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung et cetera) ein und leitet diese sofort weiter.


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