GÜPL: Kräftemessen Stadt gegen Bauern geht weiter
ST. PÖLTEN. Der Streit um ehemaligen Garnisonsübungsplatz geht in die nächste Runde. Die etwa 140 Hektar große Fläche in Völtendorf, nahe Ober-Grafendorf - wurde von der Stadt St. Pölten im Jahre 2009 um 2,4 Mio Euro vom Bund gekauft. Der Bürgermeister wollte dort ein Naherholungsgebiet entwickeln. Dagegen erhob allerdings eine Gemeinschaft von Landwirten Einspruch, die ebenfalls das Areal in der Größe von etwa 200 Fussballfeldern zum Zweck der landwirtschaftlichen Nutzung erwerben wollten.

Die Bezirkshauptmannschaft – konkret die Grundverkehrsbehörde – die den Deal zwischen Stadt und Bund zu genehmigen hatte, machte der Stadt einen Strich durch die Rechnung: Es gab keine Genehmigung für den Kauf durch die Stadt.
Dagegen wiederum legte die Stadt Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof ein, bekam Recht und der Akt ging zurück an die Bezirkshauptmannschaft. Dort entschied man wieder gegen die Stadt als Käufer, mit dem Argument, die Kommune sei kein landwirtschaftlicher Betrieb. Damit wären die Bauern am Zug gewesen, das Areal zu erwerben. Erwartungsgemäß ließen sich die Stadtväter das nicht bieten und legten erneut Berufung ein.
Damit wird die Causa an das Landesverwaltungsgericht weitergereicht.
Unterstützung erhält die Stadt von „Lanius“ – eine Forschungsgemeinschaft für regionale Faunistik und angewandten Naturschutz, die das Gebiet als „Naturjuwel ersten Ranges“ einstuft, das „eine Fülle an stark gefährdeten und vom Aussterben bedrohten Tier- und Pflanzenarten“ beherbergt. Eine landwirtschaftliche Nutzung würde das Ökosystem dort gefährden. Man macht der NÖ-Naturschutzbehörde und dem politisch verantwortlichen Landesrat den Vorwurf, das öffentliche Interesse am Naturschutz nicht ausreichend zu wahren, und mit einem Gutachten die Interessen der Landwirtschaft zu unterstützen.
Nun meldet sich Bauernbundobmann Josef Brader, der als VP-Gemeinderat im St. Pöltner Stadtparlament sitzt zu Wort: „Die Landwirte denken hier langfristig und wollen die GÜPL-Flächen als Ersatz für einen etwaigen Bau der S34 bewirtschaften. Einer Nutzung als Naherholungsgebiet steht dennoch nichts in Weg, wenn man an die unter Naturschutz stehenden Flächen denkt, die ohnehin nicht bewirtschaftet werden können“, erklärt Brader. Er und VP-Klubobmann Peter Franz Krammer fordern die „Einstellung des Rechtsstreits der Stadt gegen die Landwirte“. Mit den 2,54 Mio Euro die man sich durch das Nichtzustandekommen des Kaufvertrags ersparen würde, könnte man andere Projekte in der Stadt umsetzen.


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