NÖAAB zieht zweieinhalb Jahre nach Arbeiterkammer-Wahl Résumé
ST. PÖLTEN. Seit der letzten NÖ-Arbeiterkammerwahl sind zweieinhalb Jahre verstrichen und somit ist Halbzeit bis zur nächsten Wahl. Die NÖAAB-FCG-Fraktion (Niederösterreichischer Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerbund und Fraktion Christlicher Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter) blickte daher heute auf seine bisher gesetzten Akzente zurück und erklärte, in welchen Bereichen noch Handlungsbedarf besteht.

Bis 16. November sind die Kammerräte gemeinsam mit Funktionären sowie den Mandataren des NÖAAB in allen Bezirken in Betrieben unterwegs, um Ideen von den Beschäftigten zu sammeln. „Die Akzente, die seit der letzten Wahl gesetzt wurden, beinhalten unter anderem die Senkung des Eingangssteuersatzes von 36,5 Prozent auf 25 Prozent. Wir haben statt drei nun sechs Steuerstufen“, sagte AK-Vizepräsident und NÖAAB-FCG-Fraktionsobmann Franz Hemm.
Wie von der Fraktion schon immer gefordert, wurde die Mitarbeiterbeteiligung mit 1. Jänner 2016 im Zuge der Steuerreform von 1450 Euro auf 3000 Euro erhöht. Der NÖAAB fordert auch die Abschaffung der kalten Progression (Steuermehrbelastung, die im zeitlichen Verlauf entsteht, wenn die Eckwerte eines progressiven Steuertarifs nicht an die Preissteigerungsrate angepasst werden) und eine regelmäßige Anpassung der Steuertarife.
Ein weiterer Antrag, der seit der letzten AK-Wahl gestellt wurde, war der Antrag auf Teilpension zwischen 62 und 65 Jahren. Dieser Antrag sei nun durch, so Hemm.
Eine weitere wichtige Forderung des NÖAAB ist die Einbehaltung des arbeitsfreien Sonntags.
Bei der Abfertigung NEU, in der schon 3,5 Mio Arbeitnehmer verankert sind, wird eine Erhöhung des Prozentsatzes von 1,53 auf 2,5 Prozent gefordert. Laut Hemm kann die Erhöhung auch schrittweise erfolgen. Man müsse sich mit der Wirtschaft zusammensetzen und Lösungen finden. Die Mitarbeitervorsorgekassen seien jedoch dazu aufgerufen, bessere Lösungen für einen Datenaustausch untereinander zu finden, besonders dann, wenn Arbeitnehmer öfter den Job wechseln und so bei mehreren Mitarbeitervorsorgekassen einzahlen.
Schon mehrere Male stellte der NÖAAB einen Antrag auf eine Anrechnung von vier Jahren pro Kind für die Frauenpension. So soll eine Schlechterstellung von Frauen durch Kindererziehungszeiten minimiert und ein Anreiz zum Kinderkriegen gesetzt werden. Bis dato wurde der Antrag von der FSG (Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen)-Mehrheit jedoch abgelehnt.
Ein weiterer Antrag fordert die Ausbildungspflicht bis 18 Jahre. „Es darf keinen jungen Erwachsenen geben, der keinen Schulabschluss hat“, so Hemm.
Ende der „Zweiklassengesellschaft“ an der Arbeiterkammer
„Wir sehen die Halbzeit als Chance für die gesamte NÖAAB-FCG-Fraktion, Arbeitnehmerthemen im Land sichtbar zu machen“, sagte NÖAAB-Landesgeschäftsführerin Sandra Kern. Es gäbe sehr viele Chancen für Arbeitnehmer in Branchen, die es bisher noch gar nicht gegeben hat. „Wir müssen sie aber jetzt dafür fit machen“, sagte Kern.
Wichtig sind Kern die Themen Digitalisierung und Programmieren in der Schule und die Individualisierung des Arbeitsplatzes. „Die Menschen sollen selber definieren, wie sie arbeiten. Man muss sich anschauen, in welchen Bereichen wir welche Arbeitszeiten und wo wir Arbeitsinspektoren brauchen“, so Kern. Wichtig sei auch eine flache Einkommenskurve mit höheren Einstiegsgehältern und einem flacheren Einkommenszuwachs bis zur Pension. Im öffentlichen Dienst sei das schon der Fall, es müsse aber auch für die Privatwirtschaft gelten.
Kritik übte Kern an der „Zweiklassengesellschaft“ in der Arbeiterkammer. Zwischen Gewerkschaftsmitgliedern und Nicht-Gewerkschaftsmitgliedern würde ein großer Unterschied bei der Beratung und im Service gemacht werden. „Wir haben das nicht notwendig, dass ein Arbeitnehmer zuerst zur Gewerkschaft gehen muss. Ich wünsche mir auch eine Distanzierung des AK-Präsidenten zu dieser Sache. So etwas darf es in NÖ nicht geben“, meinte Kern.


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