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Fischen erlaubt, Paddeln verboten: Entwurf der Landesverordnung über Naturschutzgebiet Steyrschlucht sorgt für Diskussionen

Susanne Winter, MA, 24.02.2015 20:00

MOLLN/GRÜNBURG/STEINBACH AN DER STEYR. Der Entwurf der Landesverordnung über das Naturschutzgebiet Steyrschlucht untersagt zwischen 1. April und 1. Juli jeden Jahres das Paddeln und Tauchen entlang des Steyr-Flusses. Das rechtmäßige Ausüben der Jagd und der Fischerei ist gestattet. Die Aufregung unter den Tourismusbetrieben ist groß.

Das geplante Naturschutzgebiet Steyrschlucht erstreckt sich zwischen dem Kraftwerk Agonitz (Leonstein) und der Haunoldmühle (Steinbach/Steyr). Auf dieser Strecke bietet Helmut Roithner geführte Bootstouren an. * Foto: T-man
Das geplante Naturschutzgebiet Steyrschlucht erstreckt sich über eine Länge von 9,7 Kilometern entlang der Steyr zwischen dem Kraftwerk Agonitz (Leonstein) und der Haunoldmühle (Steinbach/Steyr). Auf dieser Strecke bietet Helmut Roithner geführte Bootstouren an. „Viele kleine touristische Betriebe müssen mit dem Wegfall der Schul- und Betriebsausflüge, die genau in die Zeit der Sperre fallen, Mitarbeiter kündigen oder komplett schließen. Es wird auch einige Beherbergungs-, und Gastronomiebetriebe treffen, die die Nebensaison mit dieser Zielgruppe abdecken“, sagt Roithner und fordert, die Sperre aus der Verordnung zu streichen. „Ich habe eine Stellungnahme an den zuständigen Landesrat Manfred Haimbuchner geschickt, leider kam bis heute noch keine Rückmeldung,“ ist der Unternehmer enttäuscht. Auch der Tourismusverband Steyrtal hat eine Stellungnahme abgegeben. „Wir sind für das Naturschutzgebiet, aber gegen eine dreimonatige Sperre, welche die Existenz der Firmen gefährdet. Wenn schon eine Sperre sein muss, dann nur von April bis Ende Mai“, sagt Eva Lubinger vom Tourismusverband Steyrtal.   „Menschen verlieren den Bezug zur Natur“   „Ein aktiver Naturschutz heißt den Leuten die Natur näher zu bringen. Nur was man kennt, das schützt man auch“, ist Roithner überzeugt und betont, dass die Sperre langfristig der Natur schaden werde. Außerdem wundert er sich, dass diese nicht für alle gilt: „Die Paddler haben die kürzeste Verweildauer und sind am weitesten von den Brutplätzen entfernt, womit eine solche Sperre nicht gerechtfertigt ist. Die Tiere machen keinen Unterschied ob Wanderer, Fischer oder Paddler im Brutgebiet unterwegs sind.“ Roithner ist sich sicher: „Das sind die Interessen der Fischer und nicht die Interessen der Allgemeinheit.“   „Die Fischer erreichen die Brutplätze der Vögel nicht“   Fischereiobmann Siegfried Pilgerstorfer nimmt dazu Stellung: „Jeder hat eine Berechtigung am Gewässer. Jedoch muss die touristische Nutzung geregelt werden. Es kann nicht sein, dass wir Fischer Umsatzsteuer und Sozialversicherungsbeiträge zahlen und die Bootsfahrer das Geschäft machen.“ Wildwasserfahren und -tauchen bezeichnet er als Freizeitgags, welche die Fischerei maßgeblich beeinträchtigen. „Fischer verjagen Wassertiere nicht aus ihren Unterständen und Vögel nicht von ihren Nestern, weil sie diese aufgrund der Unzugänglichkeit des Schluchtbereiches nicht erreichen“, erklärt der Fischer aus Hinterstoder. Außerdem sei ihre Berechtigung zum Fischen im Fischereibuch festgelegt. „Wir leisten einen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt und halten uns auch an Schonzeiten“, so Pilgerstorfer. Die Fischbiomasse ist mit etwa neun Kilogramm pro Hektar in dem betroffenen Flussabschnitt extrem gering. „Es könnte das zwanzigfache sein. Wenn wir Fischer uns nicht um Besatzmaßnahmen kümmern, gäbe es dort gar keine Fische mehr“, so Pilgerstorfer. Er gibt dafür dem Naturschutz die Schuld, da er zugelassen habe, dass sich die Prädatoren (Räuber wie Kormoran) vermehren.   Fischereiobmann ist zu Gesprächen bereit   Er sei jedoch zu Gesprächen bereit. „Alle Beteiligten sollen vom Naturschutz einbezogen werden“, fordert Pilgerstorfer. Auch er fühle sich ausgegrenzt: „Auf unsere Stellungnahme hat sich niemand gemeldet.“   Brutplatz seltener Vogelarten   Vogelarten wie Eisvogel, Flussuferläufer und Gänsesäger leben an dem betroffenen Flussabschnitt. „Übermäßige Lärmbelastungen oder andersartige Störungen durch menschliche Aktivitäten vermögen Tiere in ihren gewohnten Habitatsansprüchen zu stören,“ so die Naturschutzfachliche Sicht in der Landesverordnung. Deshalb sei die vorgesehene zeitliche Einschränkung des Betretens von Inselbereichen sowie des Befahrens der Steyr mit Booten und des Tauchens erforderlich. „Speziell die Nachkommen des Flussuferläufers sind gefährdet, weil der Vogel von Mitte Mai bis Mitte Juni auf Schotterbänken brütet und seine Eier den Kalksteinen ähneln. Sie sind leicht zu übersehen“, erklärt Biologe und Leiter des Umweltdachverbandes Franz Mair. Laut den Vogelkundlern (Ornithologen) bestehe eine größere Gefahr, wenn die Vögel bei übermäßigen Lärmbelastungen die Brut verlassen. „Sie flüchten und trauen sich nicht zum Nest zurück. Dann kühlen die Eier aus. Das passiert, wenn sich Leute für längere Zeit in ihrem Brutgebiet aufhalten“, so Mair. Laut dem Naturschutz könne dies im Fall anhaltender Störungen zum Totalausfall führen bzw. im Laufe der Jahre sogar die Populationen in ihrem Bestand gefährden.   Kompromiss finden   „Ich bin der Meinung, dass man mit Willen und Akzeptanz aller Beteiligten einen Kompromiss finden könnte“, sagt der Biologe. Dafür werde er sich einsetzen, denn die Leute, die am Wasser unterwegs sind, seien prinzipiell keine Gegner des Naturschutzes. Seine Idee: das Befahren bereits ab 15. Juni ermöglichen und das Anlegen an einer bestimmten Stelle erlauben. Im Bereich der Mündung der Krummen Steyrling könne ein Anlanden möglich sein. Dafür müssten aber die Inseln tabu bleiben. Für ihn stelle sich dann jedoch die Frage, wer das kontrollieren solle.   Gesprächsrunde soll demnächst stattfinden   „Ich möchte schauen, dass es zu keinen weiteren Verzögerungen kommt, da ein Naturschutzgebiet schon seit 30 Jahren gefordert wird. Hauptmotivation für das Naturschutzgebiet war es, die Steyrschlucht vor Schotterabbau und Überbauung wie das Brückenprojekt der Firma Bernegger zu schützen, um das Landschaftsbild zu erhalten. Aus meiner Sicht sollte die Verordnung in den nächsten zwei bis drei Monaten in Kraft treten“, sagt Franz Mair. Aus dem Büro des Landesrates Manfred Haimbuchner heißt es, die Fachabteilung sichte im Moment die Stellungnahmen. „Noch bevor die Verordnung in Kraft tritt, wird es eine Gesprächsrunde mit allen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, geben. Zu diesem Gespräch kommen auch der Naturschutz, ein Ornithologe, Botaniker und Jurist. Das wird im Bereich des März sein“, versichert Büroleiter Thomas Zauner.   Begutachtungsentwurf der Landesverordnung hierDer Plan zeigt die Strecke der Steyr, die unter Naturschutz gestellt wird

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