Suche


Weitere Angebote

Sociale Medien

Kontakt

Leserartikel Jakob Weiermair, 05.04.2016 14:30

STEINBACH/ZIEHBERG/OÖ. Die Netz OÖ GmbH teilte auf ihrem „Hochspannungsblog“ mit, dass man bei der zuständigen Behörde einen Feststellungsantrag für eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gestellt hat. Damit reagiere man auf die entsprechende Änderung im UVP-Gesetz von Februar 2016.

Foto: wodicka
Foto: wodicka

Diese war in die Wege geleitet worden, nachdem der europäische Gerichtshof vor rund einem Jahr ein Urteil gefällt hatte, wonach auch Nachbarn und Anrainern bei einem Großprojekt wie der geplanten 110 kV-Freileitung das Recht eingeräumt werden müsse, eine UVP zu beantragen.

Rechtssicherheit

Die Projektwerber Netz OÖ GmbH versprechen sich von der Entscheidung der Behörde über die Umweltverträglichkeitsprüfung maximale Rechtssicherheit, da diese dann – mit Möglichkeit zur Anfechtung – für alle Betroffenen bindend sei.

Die Freileitungskritische Intiative „110 kV-adé!“ hat damit Recht behalten, dass der Spruch des Europäischen Gerichtshofs direkte Auswirkungen auf das Verfahren rund um das umstrittene Freileitungsprojekt haben wird. Michael Praschma, Sprecher von „110 kV-adé!“, erhofft sich unterdessen die rasche Umsetzung eines Erdkabels, die von der gesamten Region bejubelt werden würde.


Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.

Jetzt anmelden