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STEYR. Parkausweise für Behinderte, die vor dem 1. Jänner 2001 ausgestellt wurden, sind am 31. Dezember 2015 abgelaufen und somit nicht mehr gültig.

Neue Parkausweise für Behinderte werden vom Sozialministeriumservice ausgestellt. Foto: feh
Neue Parkausweise für Behinderte werden vom Sozialministeriumservice ausgestellt. Foto: feh

„Ich empfehle allen, die einen alten Ausweis haben, diesen so rasch wie möglich erneuern zu lassen. Die Ausstellung eines neuen Dokuments dauert etwa drei Monate, darum wird die Stadt auch bis 30. April 2016 Besitzer von abgelaufenen Ausweisen nicht strafen. Das heißt, sie können ihren abgelaufenen Parkausweis noch bis Ende April dieses Jahres verwenden“, sagt der zuständige Stadtrat Gunter Mayrhofer (ÖVP). Ein Tipp zur Unterscheidung: Alte Ausweise sind weiß und haben kein Lichtbild, ab 2001 ausgestellte Ausweise sind im hellen Blau gehalten und mit einem Foto versehen.

Weitere Infos unter www.sozialministeriumservice.at


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