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GARSTEN/STEYR. Österreichweit hat der Handel mit Handys und Drogen in der Justizanstalt Garsten für Aufsehen gesorgt. Eine Justizwachebeamtin wurde nun verurteilt.

Der Prozess am Landesgericht Steyr dauerte zwei Tage. Foto: Weihbold
Der Prozess am Landesgericht Steyr dauerte zwei Tage. Foto: Weihbold

Zwei Tage dauerte der Prozess am Landesgericht Steyr. Ingesamt waren neun Personen angeklagt. Fünf Häftlinge, zwei Justizwachebeamte und zwei Arbeitslose.

Die Justizwachebeamtin Liesa B. soll laut Anklageschrift 14 Mobiltelefone samt Simkarten, 800 Gramm Cannabisharz, 200 Gramm Speed, 10 Gramm Kokain und eine unbekannte Menge an Crystal Meth und Ecstasy-Tabletten in die Justizanstalt eingeschleust haben. Sie gab vor Gericht an, aus „Blödheit und Blindheit“ gehandelt zu haben, weil sie sich in den wegen Mordes einsitzenden Senol K. verliebt habe. Der 32-Jährige hingegen schilderte den Sachverhalt umgekehrt. Er habe sich in die Justizwachebamtin verliebt und sie deshalb beim Handel mit den verbotenen Gegenständen unterstützt.

Bedingte Haftstrafe

Die teilweise geständige 26-jährige Frau wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten und einer Geldstrafe von 1440 Euro verurteilt. Senol K. erhielt zusätzlich zu seiner laufenden Haftstrafe 15 Monate unbedingt. Der arbeitslose Kevin L., der Liesa B. unterstützt hatte, wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt.

Im Zweifel freigesprochen wurde hingegen der Justizwachbeamte Jürgen H. Dem 41-Jährigen wurde zur Last gelegt, an Mitangeklagte Häftlinge 125 Tabletten Subutex, 150 Gramm Cannabisharz sowie eine unbekannte Anzahl an Mobiltelefonen übergeben zu haben.

Insgesamt gestaltete sich der Prozess schwierig, weil sich die Angeklagten immer wieder in massive Widersprüche verwickelten und sich teils gegenseitig belasteten. Vier Häftlinge und eine arbeitslose Frau wurden mangels an Beweisen ebenfalls freigesprochen.

Die drei Verurteilten verzichten auf weitere Rechtsmittel. Weil der Staatsanwalt keine Erklärung abgab, sind die Urteile noch nicht rechtskräftig.


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