Rechtsstreit dauerte zwölf Jahre
STEYR. Innerhalb eines halben Jahres wurden einem Steyrer in Mailand und Budapest zwei alte Audi A8 gestohlen. An diesen Zufall wollte die Versicherung nicht glauben.

Das in Italien gestohlene Fahrzeug tauchte wenige Monate später wieder auf, während der in Ungarn abhanden gekommene Audi verschollen blieb. Schadenssumme: 15.000 Euro. Die Versicherung verdächtigte den Steyrer Tankstellenpächter, den Diebstahl nur vorgetäuscht zu haben und wollte den Schaden nicht bezahlen. Daraufhin brachte der Steyrer im April 2003 Klage ein. „Es ging hier nicht nur mehr um den Schaden, sondern ums Prinzip, da unser Mandant damit indirekt fälschlich als Betrüger dargestellt wurde“, erzählt dessen Rechtsanwalt Stefan Nenning.
Nach einer Reihe von Gutachten und schier endlosen Verhandlungen am Handelsgericht Wien und am Oberlandesgericht Wien konnte seitens des Klägers stichhaltig bewiesen werden, dass die beiden Autos definitiv gestohlen wurden. Letztlich waren Zeugenaussagen von zwei Mechanikern und ein Fehlerprotokoll der Wegfahrsperre bei dem wiedergefundenen Wagen entscheidend. „Das Fehlerprotokoll wurde von der Versicherung sieben Jahre lang unter Verschluss gehalten. Alleine das ist eine mehr als eigenartige Geschichte“, erläutert Nenning.
Zahlung erfolgt
Zweimal hatte der Kläger erfolgreich Berufung eingebracht, einmal die Versicherung. Anfang September 2015 wurde am Handelsgericht Wien das vierte Urteil in erster Instanz gesprochen. Dieses wurde von der Versicherung nicht mehr beeinsprucht. Ende Dezember erfolgte der Kostenbeschluss. „Nun wurde endlich auch die Zahlung durchgeführt. Damit kann der Fall endgültig ad acta gelegt werden“, so Nenning.


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