Saftige Geldstrafe für kurzes Falschparken
STEYR. Weil eine Münichholz-erin irrtümlich ihr Auto auf einem fremden Parkplatz abgestellt hatte, muss sie tief in die Tasche greifen.

„Ich bin von einem stressigen Tag für kurze Zeit nach Hause gekommen, um mich für einen Termin am Abend umzuziehen. Erst als ich zum Parkplatz zurückgekommen bin, habe ich gemerkt, dass ich falsch geparkt hatte. Warum mir das passiert ist, kann ich nicht erklären“, erzählt die Steyrerin im Tips-Gespräch. Sie hatte ihr Fahrzeug nicht auf ihrem (Nummer 23), sondern auf dem Parkplatz Nummer 21 abgestellt. Dass dieses Missgeschick Folgen haben würde, war ihr damals nicht bewusst.
198 Euro für 14 Minuten
Einen Monat nach dem Vorfall flatterte ein Schreiben eines Rechtsanwaltes ins Haus. Besitzstörungsklage! Mit Foto wurde dargestellt, dass die Mieterin am besagten Tag exakt von 17.13 bis 17.27 Uhr falsch geparkt hatte. Mit der Zahlung von 198 Euro könne die Sache außergerichtlich gelöst werden. „Ich habe das Geld innerhalb der geforderten Frist bezahlt“, erzählt die Frau, bei der der Ärger allerdings groß ist. „Wo bleiben da die Menschlichkeit und Verhältnismäßigkeit?“


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