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REGION STEYR. Manchmal brauchen Kinder und ihre Familien die Begleitung durch eine Pflegefamilie. Das kann unterschiedlichste Ursachen haben. Je nach Bedarf kann ein geeignetes Pflegeverhältnis eingegangen werden. Auf dem Weg bis zum Pflegekind gilt es allerdings einiges zu beachten.

Eine Pflegefamilie kann dauerhaft oder über einen gewissen Zeitraum helfen.
Eine Pflegefamilie kann dauerhaft oder über einen gewissen Zeitraum helfen.

Ob für eine alleinerziehende Mama, die während einer Reha niemanden hat, der sich ums Kind kümmert, oder für eine Familie, die gerade eine schwere Krise durchlebt: Pflegefamilien können in vielerlei Hinsicht eine große Hilfe darstellen. Auf die unterschiedlichsten Situationen kann mit einem individuell abgestimmten Pflegeverhältnis reagiert werden. Die Möglichkeiten reichen von der klassischen Dauerpflege bis hin zu Pflegefamilien mit regelmäßigen Betreuungszeiten.

Wurzeln respektieren

Pflegeeltern stehen vor der Herausforderung, mit ihrem Pflegekind wie mit einem eigenen Kind zu leben. Gleichzeitig müssen seine Wurzeln in einer anderen Familie respektiert werden und es muss anerkannt werden, dass das Kind ein Recht auf Kontakt zu den leiblichen Eltern hat. Wichtig ist, dass das Pflegekind und die Pflegefamilie zueinander passen. Ein Augenmerk wird darauf gelegt, ob die Pflegefamilie über ausreichend Ressourcen verfügt, um die Bedürfnisse des Pflegekindes zu erfüllen. Außerdem gilt es zu prüfen, ob der Altersabstand zu den Geschwistern passt. Ob die persönlichen, sozialen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Bedingungen ein Pflegeverhältnis möglich machen, wird von Experten überprüft. Mit Eltern, die sich für die Aufnahme eines Pflegekindes interessieren, werden Beratungsgespräche vereinbart. Um sie auf ihre Aufgabe als Pflegefamilie gut vorzubereiten, ist die Teilnahme an einem Seminar (vier Wochenenden) Pflicht. Abschließend wird die persönliche Eignung bestätigt und die Eltern werden als Pflegeeltern in einer Datenbank vorgemerkt.

Unterstützungen

Kinder kosten Geld, das gilt auch für Pflegekinder. Der Lebensunterhalt wird durch das Pflegekindergeld und die Bekleidungsbeihilfe gedeckt. Zusätzlich können noch bestimmte Geldleistungen in Anspruch genommen werden. Informationen gibt es bei der Fachabteilung für Jugendhilfe und soziale Dienste im Amtsgebäude Reithoffer (Pyrachstraße 7). Ansprechpartner: Werner Freihofner, Tel. 07252/575-461, E-Mail: werner.freihofner@steyr.gv.at


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