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STEYR. Der von vielen Betrieben dringend erwartete 15-Milliarden-Hilfsfonds startet. Neben Krediten mit staatlichen Garantien beinhaltet er nicht rückzuzahlende Zuschüsse. Tips hat mit Unternehmern aus Steyr darüber gesprochen.

  1 / 2   Auch die Gastronomie trifft Corona hart. Hinsichtlich Gastgartensaison hofft der Steyrer Altstadt-Wirt Hans Mader auf einen unter Auflagen möglichen Betrieb im Schanigarten ab Anfang Mai. Er überlegt auch, Streetfood anzubieten. Foto: Mader

Zu den schon laufenden Corona-Hilfsmaßnahmen wie Kurzarbeit und Härtefallfonds kommt nun der schon angekündigte 15-Milliarden-Nothilfefonds. Er gilt für Branchen und Unternehmen von Klein bis Groß, die gänzlich schließen mussten oder mit massiven Umsatzrückgängen kämpfen – vom Händler über den Gärtner bis zum Gastronomen. Geholfen wird mit einem Mix aus Kreditgarantien zur Liquiditätssicherung und nicht rückzahlbaren Zuschüssen.

Liquidität und Ersatz von Schäden

Die Kredite mit staatlichen Garantien von 90 Prozent der Kreditsumme dienen dazu, dem Unternehmen rasche Liquidität zuzuführen. Ansprechpartner sind die jeweiligen Hausbanken der Unternehmen. Anträge sind ab 8. April möglich, abgewickelt wird das Hilfsprogramm durch die neu gegründete Covid-19-Finanzierungsagentur (COFAG).

Das zweite Instrument des Nothilfefonds ist ein steuerfreier, nicht rückzahlbarer Zuschuss für die im Zeitraum der Krise entstandenen Fixkosten wie Mieten, Strom oder Versicherungen, ersetzt werden auch Verluste durch verdorbene oder nicht mehr verkäufliche Waren wie Blumen oder Saisonwaren. Um dies in Anspruch nehmen zu können, muss der Umsatzeinbruch mindestens 40 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum betragen, ersetzt werden 25 bis 75 Prozent. Die Registrierung für die Zuschüsse soll ab 15. April über das Austria Wirtschaftsservice (aws) möglich sein. Die Auszahlung erfolgt nach Feststellung der Schadenssumme nach Ende des Wirtschaftsjahres.

Missbrauch vermeiden

Voraussetzung ist die Geschäftstätigkeit bzw. Liquiditätsprobleme in Österreich. Unternehmen über 250 Mitarbeiter müssen die Kurzarbeit nutzen. Außerdem dürfen im betroffenen Jahr keine Dividenden fließen, Boni für Vorstandsmitglieder werden beschränkt. Mit speziellen Regelungen und Einschränkungen werde Missbrauch vermieden.

„Lebenswichtig“

Für viele Branchen bedeuten das Hilfspaket und insbesondere das Corona-Kurzarbeitsmodell eine entscheidende Stütze. „Wir haben seit 15. März auf Kurzarbeit umgestellt. Eine lebenswichtige Maßnahme“, so etwa der Steyrer Gastronom und Hotelier Hans Mader, der diese Woche mit einem Take-away startet. Der Sprecher der Altstadtwirte bestätigt eine für alle nie dagewesene Situation: „Es wird ein betriebswirtschaftliches Rechenbeispiel, die Fixkosten und Kosten aus der Kurzarbeit hinsichtlich Liquidität über Monate zu bewältigen. Die Regierungsmaßnahmen machen aber Mut, wieder von einem guten Fundament wegstarten zu können.“ Er hoffe allerdings auch, dass dem Staat selbst nicht das Geld ausgeht.

„Sehr großzügig“

Positiv gibt sich auch Elektro-Outlet-Händler Christian Gstöttner: „Wie viele Unternehmen mussten auch wir schließen. Besonders das Kurzarbeitsmodell finde ich sehr großzügig, es ist für uns völlig ausreichend. Wir haben auch dieses Modell für unsere Mitarbeiter gewählt, denn sie sind das wertvollstes Gut im Betrieb und wir möchten, dass sie nach der Krise alle wieder mit uns durchstarten können.“

Gstöttner sieht für jeden Unternehmer eine Verpflichtung, eine gewisse Eigenkapitalquote zu schaffen, um im Krisenfall zumindest für eine gewisse Zeit durchhalten zu können. „Bei so manchen Betrieben, die schon lange Zeit knapp am finanziellen Limit dahinfahren, stellt sich die Frage, wie lange sie ohne Coronavirus noch existiert hätten.“ Damit meine er nicht die jungen Betriebe, die in der so wichtigen Anlaufphase abrupt abgebremst wurden, „sondern jene Unternehmer, die jeden noch so kleinen Gewinn aus dem Unternehmen ziehen und ins Privatvermögen übertragen.“

Corona-Hilfsfonds

Kredit mit Staatsgarantien: Ansprechpartner für Unternehmen ist die jeweilige Hausbank

Zuschuss: Registrierung ab voraussichtlich 15. April möglich, über das Austria Wirtschaftsservice


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