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STEYR/ASCHACH. Der wegen Mordes an seiner Frau angeklagte Pensionist Franz H. hat am Landesgericht Steyr eine lebenslange Haftstrafe ausgefasst.

Landesgericht Steyr (Foto: Weihbold)
Landesgericht Steyr (Foto: Weihbold)

Laut Anklage hat Franz H. am 17. Jänner in Aschach an der Steyr mit einem Kupferhammer auf den Kopf seiner Ehegattin eingeschlagen und mit Küchenmessern auf sie eingestochen.

Nachdem die Geschworenenbank den Angeklagten einstimmig des Mordes schuldig erkannt haben, verhängte das Geschworenengericht eine lebenslange Freiheitsstrafe. Den Kindern und dem Bruder der Verstorbenen wurde Schadenersatz zugesprochen.

Der Strafrahmen betrug 10 bis 20 Jahre oder lebenslange Haft. Mildernd wertete das Gericht das Geständnis, erschwerend die Begehung der Tat gegen eine Angehörige und das grausame, heimtückische Vorgehen sowie die erhöhte Schuld. Das Urteil ist rechtskräftig.


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