Leserbrief: (Eigen-)Verantwortung?
STEYR. Wenn sich alle an die Regeln halten, gibt es kein erhöhtes Gefahrenpotenzial beim neuen Radweg in der Damberggasse, schildert Reinhard Kaufmann in seinem Leserbrief.

Der Verfasser des Leserbriefs in den Tips der KW 34, Seite 9, vermisst beim unteren Beginn/Ende des Radweges zwischen Arbeiterberg und Fuchsluckengasse besondere Hinweise bzw. bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduktion der talwärts fahrenden Radfahrer durch die Stadt Steyr.
Dazu ist zu bemerken, dass für Radfahrende wie für alle anderen Verkehrsteilnehmer aus guten Gründen Regeln gelten, deren Einhaltung in Verbindung mit der Anwendung des Hausverstandes in der Praxis Unfälle wirksam vermeidet: Anpassung der Geschwindigkeit an die Straßen- und Verkehrssituation, Fahren auf Sicht, Rücksichtnahme auf andere Fahrzeuge und Fußgänger, besondere Vorsicht bei Situationen, die man nicht gleich vollständig überblickt.
Radfahrer, denen die einschlägigen Bestimmungen der StVO bekannt sind, wissen, dass sie am Ende eines Radweges beim Wechsel vom Radweg auf die Straße Nachrang haben. Das Schild „Radweg Ende“ sollte daher ausreichen, die Geschwindigkeit rechtzeitig so zu reduzieren, um beim Ende des Radweges anhalten zu können, falls dies die Verkehrssituation erfordert.
Baulich bestehen an dieser Stelle keine Sichtbehinderungen auf den Fahrzeugverkehr auf der Damberggasse und der Dr.-Klotz-Straße. Zur weiteren Verbesserung der Sicherheit gerade auch für den Fahrradverkehr besteht im Einmündungsbereich des Radweges und weiter im gesamten inneren Ennsdorf eine 30 Km/h-Zone.
Für Radfahrer, die selbst Verantwortung für ihre Sicherheit übernehmen, ist an dieser Stelle kein erhöhtes Gefahrenpotenzial gegeben. Und es ist nicht nachvollziehbar, wieso die Einordnung in den Fahrzeugverkehr auf der Damberggasse mit (aus Richtung Damberg) zweimaliger Querung samt Linksabbiegen gefühlt oder real sicherer sein sollte, als die Benutzung des neuen Radweges. Gefahrenpotenzial kann allenfalls entstehen, wenn auf dem teilweise als kombinierter Fuß-/Radweg geführten Abschnitt die gegenseitige Rücksichtnahme von Fußgängern und Radfahrern nicht wahrgenommen wird.
von Reinhard Kaufmann, Steyr


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