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LOSENSTEIN/PFARRKIRCHEN. Nach einer mehrmonatigen und intensiven Ausbildungszeit haben mit Hans-Peter Kraus aus Pfarrkirchen und Adrian Reiter aus Losenstein zwei Jäger aus dem Bezirk Steyr-Land die Jagdhüterprüfung erfolgreich abgelegt.

Hans-Peter Kraus (Foto: privat)
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Im Kurs, der von Helmut Sieböck und Karl-Heinz Garstenauer geleitet wurde, vertieften die bereits erfahrenen Jäger die Vorschriften über die Ausübung der Jagd, über den Natur- und Tierschutz, den jagdlichen Waffengebrauch, über die Jagdhundehaltung und Jagdhundeführung, Wildkunde, Wildhege, Verhütung von Wildschäden, jagdliches Brauchtum, Erste Hilfe Maßnahmen sowie insbesondere die gesetzlichen Befugnisse, Aufgaben und Pflichten von Jagdschutzorganen.

„Jagdhüter sind für den Schutz des Wildes vor Futternot, Raubwild, Wilderern sowie für den ökologischen und nachhaltigen Erhalt der Lebensräume verantwortlich. Sie achten dabei insbesondere auf die Ausübung der Jagd nach den Regeln der Weidgerechtigkeit sowie den Bestimmungen des Jagdgesetzes“, erklärt Bezirksjägermeister Rudolf Kern.

Verlängerter Arm der Behörde

Die Jagdschutzorgane werden von der Bezirksverwaltungsbehörde über Antrag des jeweiligen Jagdausübungsberechtigten für das Jagdgebiet bestellt. Als „Verwaltungspolizeiorgan“ haben sie die Einhaltung der jagdlichen Vorschriften als verlängerter Arm der Behörde zu überwachen.

Jedes Jagdrevier hat mindestens ein Jagdschutzorgan. Bei Verstößen gegen die Regeln der Weidgerechtigkeit oder gegen Bestimmungen des OÖ. Jagdgesetztes sind Jagdschutzorgane in ihrem Wirkungsbereich verpflichtet einzuschreiten und sie haben sich zur Verhinderung oder Abstellung solcher Verstöße einzusetzen.

Wenn bei Ausübung des Dienstes das Jagschutzabzeichen sichtbar getragen wird, genießen die Personen besonderen Schutz, den das Strafgesetz Beamten in Ausübung ihres Amtes oder Dienstes einräumt.


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