Ermittlungen wegen Verhetzung gegen FP-Abgeordneten Deimek "im Zweifel" eingestellt
Steyr. FPÖ-Obmann Gerhard Deimek hatte via Twitter einen islamfeindlichen Beitrag des Deutschen Akif Pirincci verbreitet hat, in dem von „dauergeilen Barbaren“ die Rede war, vor denen „keine Deutsche mit einer Vagina mehr sicher ist, egal wie alt“. Dafür wurde er von den Grünen angezeigt. Die Staatsanwaltschaft Steyr hat die Ermittlungen gegen den Abgeordneten und stellvertretenden oberöbersterreichischen wegen des Verdachts der Verhetzung nun eingestellt.
Deimek hatte via Twitter einen islamfeindlichen Beitrag des Deutschen Akif Pirincci verbreitet hat, in dem von „dauergeilen Barbaren“ die Rede war, vor denen „keine Deutsche mit einer Vagina mehr sicher ist, egal wie alt“. Der Parlamentarier schrieb dazu: “Sollten alle lesen, die auch in 50 Jahren noch Österreicher sein wollen. Und nicht Wegbereiter der Araber.“ Daraufhin hatten die Grünen Deimek angezeigt. Im März stimmte der Nationalrat der Aufhebung seiner Immunität zu.
Die Ermittlungen seien nun „im Zweifel“ eingestellt worden, so Pechatschek. Denn es sei nicht möglich gewesen, nachzuweisen, dass der Politiker den ganzen Inhalt des Beitrages tatsächlich gelesen und seinen Kommentar auch darauf bezogen hat. Die Oberstaatsanwaltschaft habe die Einstellung abgesegnet. Der Rechtsschutzbeauftragte der Justiz hat nun 14 Tage Zeit zu entscheiden, ob die Causa noch einmal überprüft werden muss.
Grüne sehen Handlungsbedarf seitens der Gesetzgebung falls die Einstellung bleibt
Der Grüne Nationalratsabgeordnete Harald Walser, der Deimek wegen Verhetzung angezeigt hatte, zeigte sich über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens „erstaunt“. Sollte es dabeibleiben, sieht er angesichts des dann „zahnlosen Gesetzes“ Handlungsbedarf seitens des Gesetzgebers, wie er am Freitag der APA sagte. Wenn die Begründung der Staatsanwaltschaft Steyr so durchgehe, würde es nie zu einer Anklage oder Verurteilung kommen, befürchtet Walser.
Die Grünen hatten sich bei der Anzeige auf die Strafrechtsreform, die seit dem 1. Jänner 2016 gilt, berufen. Demnach drohen jemandem, der verhetzende Inhalte „in gutheißender oder rechtfertigender Weise“ verbreitet, eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe von bis zu 720 Tagessätzen. Angesichts der nun drohenden Verfahrenseinstellung stelle sich die Frage, ob die Novelle der Intention des Gesetzgebers gerecht wird, so Walser.
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