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STEYR. Durch den Wechsel von Zuständigkeitsbereichen zwischen Magistrat Steyr und Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land können 1,5 Dienstposten eingespart werden.

Von links: Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner, Bürgermeister Gerald Hackl, Bezirkshauptfrau Cornelia Altreiter-Windsteiger und Landeshauptmann Thomas Stelzer Foto: Land OÖ/Stinglmayr

Konkret werden künftig das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, Eltern-Mutterberatungen, Untersuchungen laut Sexualdienstleistungsgesetz und das Namensänderungsgesetz zur Gänze von Steyr übernommen. Im Gegenzug wickelt die Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land für das Magistrat die Themen Naturschutz, Bäderhygiene, Fischerei-, Forst- und Jagdrecht sowie das Tiertransportgesetz ab.

Zusammenlegung nicht möglich

Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP) erklärt, dass in den letzten Monaten auf Beamtenebene genau angeschaut worden sei, wo Möglichkeiten der Zusammenarbeit existieren. Der Spielraum sei allerdings nicht allzu groß. Eine Zusammenlegung von Magistrat und BH ist aufgrund der Bundesverfassung nicht möglich. Dementsprechend sei „kein großer Wurf“ herausgekommen, sagt Steyrs Bürgermeister Gerald Hackl (SPÖ). Er sieht die abgeschlossene Vereinbarung zwischen Land, Stadt und Bezirkshauptmannschaft aber als Erfolg. „Wir sind auch in Zukunft für Kooperationen offen und nehmen aus diesem Prozess die positive Erkenntnis mit, dass die Arbeit im Hause Magistrat, aber auch in den anderen Institutionen sehr effizient und kostensparend erledigt wird“, so Hackl.

Kooperationen fortsetzen

Bereits bestehende gemeinsame Aufgabenerfüllung wie beispielsweise im Bereich der Migration und Integration, des Forst- und Veterinärdienstes oder der Alkoholberatung werden beibehalten. Darüber hinaus wird die Zusammenarbeit auch in den Bereichen Sanitätsdienst (zum Beispiel gegenseitige Vertretung der Amtsärzte im Urlaubs- und Krankheitsfall), Soziales (Pflegekoordination, Sozialhilfeverband) und Kinder- und Jugendhilfe weiter forciert.


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