Neue Geschäftsordnung für das Steyrer Kontrollamt
STEYR. Alle Rathausparteien haben sich auf eine neue Geschäftsordnung für das Kontrollamt geeinigt.

Das Kontrollamt ist eine vom Gesetzgeber vorgegebene Abteilung des Magistrats, die ähnlich wie der Landes- oder Bundesrechnungshof alle Bereiche der städtischen Verwaltung einschließlich der stadteigenen Betriebe kontrolliert. Laut Stadtstatut war auch schon bisher die Weisungsfreiheit des Leiters festgeschrieben, für die weiteren drei Mitarbeiter galten aber die gleichen Regeln wie für alle anderen Magistratsbediensteten.
Sonderstellung wichtig
„Das war problematisch. Denn im Sinne von Transparenz und Glaubwürdigkeit ist es wichtig, dass das Kontrollamt eine Sonderstellung hat und dieses mehr an Unabhängigkeit auch festgeschrieben und garantiert ist“, sagt die Grüne Gemeinderätin Maria Lindinger, sie ist Vorsitzende des Kontrollausschusses. Deshalb hat man auf Basis einer Mustergeschäftsordnung des Städtebundes aus dem Jahr 2015 eine neue Fassung für Steyr erarbeitet, die von allen Fraktionen mitgetragen wird.
Ergebnisse online
„Es ist eine gute Lösung, die sicherstellt, dass hier unabhängig, qualitätsvoll und ohne Behinderungen oder Einflussnahmen gearbeitet werden kann – mit ausreichend Ressourcen, qualifizierten Mitarbeitern und genügend Spielraum, um Prüfaufträge und eigene Initiativprüfungen durchzuführen“, so Lindinger. Festgelegt wurde auch, dass wesentliche Ergebnisse der Prüfungen künftig auf der Homepage der Stadt veröffentlicht werden.


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