Was Amazon & Co über ihre Kunden wissen
STEYR. Teils haarsträubende Ergebnisse brachten die Rückmeldungen mehrerer Konzerne in Sachen Umgang mit persönlichen Daten.

Das Steyrer ÖGB Netzwerk Datenschutz hat in den vergangenen Monaten vom Auskunftsrecht gemäß Datenschutz-Grundverordnung Gebrauch gemacht und dabei – nicht nur im positiven Sinne – spannende Antworten erhalten. „Manches davon hat uns wirklich sehr nachdenklich gemacht“, sagt der Vorsitzende des Netzwerks, Wolfgang Hirscher, Betriebsrat bei BMW Motoren in Steyr.
Einstufung nach Mustern
So etwa lieferte die Österreichische Post eine genaue Analyse darüber, wie Kunden nach verschiedensten Mustern eingestuft werden. Bei Amazon findet man eine wahre Datenflut mit teilweise lange zurückliegenden Informationen. Besonders im Handel werden zahlreiche Daten über die Konsumenten gespeichert. Wer etwa eine Kundenkarte bei der Supermarktkette Penny besitzt, über den kann ein sehr detailliertes Profil über das Einkaufsverhalten erstellt werden.
Leichtfertiger Umgang mit Daten
„Leider gehen viele mit ihren Daten sehr leichtfertig um. Das ist fahrlässig, weil man sich nie sicher sein kann, wer die Daten in die Hände bekommt“, warnt Hirscher. So könnte etwa der Arbeitgeber oder ein Betrieb, bei dem man sich bewirbt, Daten kaufen und diese zur Bewertung heranziehen. „Es gibt Unternehmen, die mit persönlichen Daten Handel treiben. Das kann in Zukunft gravierende Auswirkungen haben – man denke nur etwa an Versicherungskonzerne, die anhand der Daten über die Risiken und damit die Prämien entscheiden können.“
Verhalten am Arbeits-PC
Neben dem Einsatz für Konsumenten ist auch der Umgang mit Daten innerhalb eines Betriebs ein zentrales Anliegen für das 2013 gegründete ÖGB Netzwerk Datenschutz, in dem Datenschutzbeauftragte, Betriebsräte und IT-Experten eng zusammenarbeiten. „Hier geht es etwa darum, wie mit Zutrittskontrollen, Videoaufzeichnungen, dem Auswerten von Krankenstandsdaten oder der Aufzeichnung des Verhaltens am PC umgegangen wird“, erklärt Hirscher. Das Netzwerk durchleuchtet vor allem den Umgang mit Daten in Steyrer Betrieben und vereinbart gegebenenfalls Betriebsvereinbarungen oder Regeln zum Schutz der Beschäftigten. „Dabei geht es um fundamentale Persönlichkeitsrechte für die Arbeitnehmer.“


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