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STEYR. Weil sie eine Affäre mit ihrem Chef gehabt haben soll, wurde eine Arbeiterin mittels Handy-Nachricht gekündigt. Die Frau bekam im Rechtsstreit Unterstützung von der Arbeiterkammer und erhielt eine Nachzahlung von 2.100 Euro.

AK-Bezirksstellenleiter Gerhard Klinger (links) und AK-Präsident Andreas Stangl (Foto: Wolfgang Spitzbart)

Die Entlassung erfolgte unerwartet und per WhatsApp durch die im Unternehmen beschäftigte Partnerin des Arbeitgebers. Mit einer abenteuerlichen Begründung: Der jungen Arbeiterin wurde unterstellt, ein Verhältnis mit dem Chef zu haben. Das wollte sich die Frau nicht gefallen lassen und ging zur AK Steyr. Die Rechtsexperten nahmen sich sofort des Falles an, weil sie die Entlassung als ungerechtfertigt sahen. Die AK klagte für die Arbeiterin auf Kündigungsentschädigung und offenes Weihnachtsgeld.

2.100 Euro Nachzahlung 

Das Arbeits- und Sozialgericht urteilte in erster Instanz zugunsten der Arbeiterin. Das wollte der Arbeitgeber nicht akzeptieren und ging in Berufung. Auch in zweiter Instanz wurden der jungen Frau alle eingeklagten Ansprüche zugesprochen, insgesamt mehr als 2.100 Euro. Für AK-Präsident Andreas Stangl belegt dieser Fall einmal mehr, wie wichtig die Beratung und Vertretung der AK-Mitglieder in den 14 Bezirksstellen in Oberösterreich ist. Alleine in der Bezirksstelle Steyr wurden in den vergangenen 30 Jahren mehr als 240.000 Menschen beraten. In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten wurden rund 43 Millionen Euro für die Mitglieder erkämpft.


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