STEYR. Ilse Großauer ärgert sich über eine ihrer Ansicht nach unzureichende Beschilderung der Kurzparkzone im Bereich Taborturm.
Mit diesem Leserbrief möchte ich meinen Ärger über die unzureichende Beschilderung der Kurzparkzone im Bereich des Restaurant Taborturm in Steyr zum Ausdruck bringen. Vor kurzem erhielt ich bei besagtem Parkplatz ein Organstrafmandat, weil ich unwissentlich in einer Kurzparkzone geparkt hatte, deren Beschilderung nicht vorhanden war bzw. keine blaue Bodenmarkierung darauf verwiesen hätte.
Auf Nachfrage beim Polizeiposten Tabor wurde mir von einem Beamten berichtet, dass sich derartige Vorfälle im Bereich dieser Parkplätze häufen. Angeblich ist ein Zusatzschild beim Einkaufszentrum „Hey!“ angebracht, welches auf die Kurzparkzone hinweist. Ich fordere daher die zuständigen Behörden auf, die Beschilderung in dieser Kurzparkzone zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie klar, deutlich und leicht erkennbar ist. Dies würde nicht nur dazu beitragen, unnötige Strafen zu vermeiden, sondern würde auch positive Veränderungen in unserer Stadt herbeiführen und dazu beizutragen, dass künftige Missverständnisse vermieden werden können.
von Ilse Großauer, Steyr
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03.04.2024 21:16
Gute Einnahmequelle?
Liebe Frau Großauer, danke für das Verfassen des Leserbriefes! Mir ist genau das gleiche vor ca. 2 Wochen passiert. Sehr ärgerlich, da wie Sie beschrieben haben in der gesamten Straße kein einziger Hinweis auf eine Kurzparkzone ist und dieser Bereich eben davor keine Kurzparkzone war. Auch ich habe mich danach beim der angegebenen Nummer des Wachdienst informiert, weil ich h so verwundert war, wo denn an dieser Stelle eine Kurzparkzone beschriftet sein soll? Mir wurde ebenfalls mitgeteilt, dass hier momentan sehr viele Organstrafmandate ausgeteilt werden. Es sei aber Anfang des Jahres eine Info an alle SteyrerInnen über die neue Kurzparkzone ausgesendet worden sein. Die Dame am Telefon reagierte verständnisvoll, als ich ihr mitteilte, dass ich nicht von Steyr sei und stimmte mir zu, dass die Kurzparkzone schwer ersichtlich sei. Ändern könnte man aber an dem Organstrafmandat nichts, wenn es einmal ausgestellt wurde. Somit frage ich mich mittlerweile nach dem Lesen ihres Leserbriefes auch, wieso dem seit Wochen bekannten Problem nicht mit einer erweiterten Beschilderung entgegen gegangen wird? Vielleicht eine gute Einnahmequelle?....