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BEZIRK URFAHR-UMGEBUNG. Auch wenn es noch nicht schneit oder winterliche Fahrbahnverhältnisse herrschen, wird es Zeit, die Winterreifen zu montieren. Nicht nur die Winterreifenpflicht mit 1. November, sondern auch die sinkenden Außentemperaturen sprechen für einen baldigen Umstieg.

Ab 1. November gilt wieder die Winterreifenpflicht bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen. Foto: Wodicka

„Jetzt ist bereits der richtige Zeitpunkt gekommen“, rät der Gremialobmann des oberösterreichischen Fahrzeughandels Adolf Seifried schon jetzt zum Wechsel, denn beim ersten Schneefall ist es zu spät. Und außerdem erspart man sich bei einem rechtzeitigen Reifenwechsel lange Wartezeiten. In Österreich besteht für Personenkraftwagen Winterreifenpflicht. Im Klartext: Zwischen 1. November und 15. April sind bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen, wie Schnee, Matsch oder Eis, auf allen Rädern Winterreifen zu verwenden. Auch aus Sicherheitsgründen sollte man möglichst bald umsteigen, empfiehlt Seifried. „Der optimale Zeitpunkt für den Umstieg auf Winterreifen ist dann gekommen, wenn die Außentemperatur unter 7 Grad Celsius absinkt.“ 

Die speziellen Gummimischungen der Winterreifen garantieren auf den „kalten Fahrbahnen“ optimale Bremseigenschaften, die man mit einem Sommerreifen niemals erreicht. Darüber hinaus gibt es aber auch noch andere Gründe, warum man die Reifen der Jahreszeit entsprechend wählen sollte: Heute sind fast alle Autos mit ABS (Anti-Blockier-System) und ESP (Elektronisches Stabilitätsprogramm) ausgestattet. Diese wertvollen Hilfen können aber nur dann richtig arbeiten, wenn die Verbindung zum Asphalt optimal ist, also die richtigen Reifen verwendet werden, verrät Seifried.  

Mindetsprofiltiefe 

Winterreifen müssen eine Mindestprofiltiefe von 4 mm aufweisen. Ein neuer Winterreifen hat zwischen 8 und 10 mm Tiefe, kann seine Vorteile aber erst dann bieten, wenn er auf trockener Fahrbahn rund 200 bis 300 km eingefahren ist, verweist Seifried auf einen bedeutenden Sicherheitsaspekt. Vielfach glauben Autofahrer, dass bei Schneekettenpflicht die Verwendung von Spikereifen ausreichend wäre. Dies ist ein Irrtum. Zur Winterausrüstung gehören auch Schneeketten. Achtung: Bei Verwendung von Schneeketten wird eine Geschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h empfohlen.

Spikereifen

Bei Verwendung von Spikereifen sind einige wichtige Punkte zu beachten: Spikes dürfen nur zwischen 1. Oktober und 31. Mai verwendet werden und müssen mit einer Spikeplakette am Fahrzeug signalisiert werden. Zudem gelten mit Spikes auch Tempolimits: Freiland 80 km/h und Autobahnen 100 km/h. Außerhalb Österreichs sind Spikes nicht überall erlaubt. 

   


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