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Tiefgaragen-Regelung in Gallneukirchen: Strafzettel sorgt für Ärger

Victoria Preining, 07.01.2022 13:47

GALLNEUKIRCHEN. Eine Organstrafverfügung in Höhe von 30 Euro erzürnte einen Besucher des Gallneukirchner Einkaufszentrums ONE so sehr, dass er seinem Ärger in einer E-Mail an Bürgermeister Sepp Wall-Strasser, Schuhmode Alfred, Mathis Kitchen und an das ONE Gallneukirchen Luft machte und entsprechende Konsequenzen androhte. Sowohl vom Bürgermeister, vom Schuhgeschäft als auch von Anton Riepl gab es daraufhin Reaktionen.

Ein Strafzettel sorgt in Gallneukirchen für Diskussionen. (Symbolfoto) (Foto: Volker Weihbold)
Ein Strafzettel sorgt in Gallneukirchen für Diskussionen. (Symbolfoto) (Foto: Volker Weihbold)

Nach 45 Minuten Parkzeit in der örtlichen Tiefgarage des ONE habe der Betroffene den Strafzettel in Höhe von 30 Euro gefunden. Dies sei geschehen, nachdem er keine Parkuhr gestellt hatte. Entsprechende Hinweise, dass dies zu tun sei, habe er nicht gefunden: „Leider sind mir beim Parken keine Hinweise aufgefallen, dass in der Tiefgarage eine Parkuhr zu stellen ist. Ich muss aber auch dazu sagen, dass ich darauf auch nicht geachtet habe, da ich noch nie eine Tiefgarage gesehen habe wo eine Parkuhr zu stellen ist, entweder sind diese gebührenpflichtig und die Einfahrt ist mit einen Schranken abgesperrt oder das Parken ist frei.“ Die Regelung in der Gallneukirchner Tiefgarage, bei deren Parkplätze es sich um jene der Stadtgemeinde handelt, empfinde er als „Schikane“ oder „Wegelagerei“ und betrachte diese als nicht notwendig, „wenn man mit seinen Einkauf die Unternehmer im Ort unterstützen möchte. Da eigentlich im Einkaufzentrum nicht sehr viel los war und wirklich zahlreiche Parkplätze frei waren hat mich der Strafzettel wirklich verärgert.“ Als Folge kündigte der verärgerte Kunde daraufhin Konsequenzen an: „Auf jeden Fall werden ich auf Grund dieser Aktion mein Kaufverhalten ändern und die Unternehmer im Ort mit meinen Einkäufen nicht mehr unterstützen.“ Sowohl eine Schuhbestellung als auch eine Reservierung im Mathis stornierte dieser daraufhin. Auch ein darauffolgendes Telefonat mit Bürgermeister Sepp Wall-Strasser habe diesen nicht besänftigen können, da ihm dieser auch „keine konstruktiven Änderungsvorschläge“ unterbreiten haben könne.

„Ich bin nur Mieter im ONE“

In einer Stellungnahme von Schuhmode Alfred zeigte man dort zwar Verständnis für den Ärger bezüglich der Strafe, nicht jedoch, warum man diesen auf die Mieter überwälze. „Ich verstehe Ihren Unmut. Keiner zahlt gerne Strafe. Warum Sie aber diesen Unmut auf  uns Mieter überwälzen, verstehe ich nicht. Ich bin nur Mieter im ONE und kann für diese Situation nichts. Wir kleinen und mittleren Unternehmen haben durch die Lockdowns schwer zu kämpfen, und ihr Gedanke die heimische Wirtschaft zu unterstützen finde ich toll. Weiters beschäftigen wir Personal aus der Region. Wir unterstützen Vereine und Organisationen aus der Gegend durch Tombolapreise oder finanzielle Zuwendungen.“ In der Rückmeldung angemerkt wurde außerdem, dass es „jahrelang schon eine kostenlose Kurzparkzone in ganz Gallneukirchen gibt. Hätten Sie zum Beispiel in der Hauptstraße geparkt und die Parkuhr nicht gestellt, hätten Sie ebenfalls ein Strafmandat erhalten.“

Riepl bietet Sichtweisen-Wechsel an

Und auch ONE-Hausherr Anton Riepl äußerte sich schließlich zu den Geschehnissen. Während es auch ihm nicht möglich sein werde, den Ärger zu vertreiben, bot dieser aber eine andere Sichtweise der Situation an: „Über 20 Jahre hat sich die Familie Riepl bemüht, alten und weitgehend unbrauchbar gewordenen Baubestand zusammen zu führen um dann genau das zu tun, wovon so oft nur gesprochen wird. Mitten in der Stadt Gallneukirchen einen neuen Stadtteil zu planen und errichten zu lassen. Hier wurden keine grünen Wiesen für ebenerdige Einkaufszentren und Parkflächen versiegelt. Wir haben uns bemüht, die 6500 Quadratmeter Grund bestmöglich für unterirdische Park- und Verkaufsflächen, für ebenerdige Geschäftsflächen mit großzügigen Gehwegen und Plätzen samt wichtigen Querverbindungen, im ersten Obergeschoß aller Gebäudeteile Möglichkeiten für Büros, Fitness, Kosmetik und Ordinationen und darüber, sechs verschieden hohe Häuser für Wohnungen zu schaffen. Aufgewertet und damit unterstützt wurde und wird die Geschäftstätigkeit der eingemieteten Betriebe durch die direkt in der Tiefgarage zur Verfügung stehenden 36 Parkplätze, die durch die Stadtgemeinde Gallneukirchen gekauft und betrieben werden.“

Die Stadtgemeinde habe damit einen wesentlichen Beitrag zur Belebung des Stadtzentrums von Gallneukirchen geleistet, „ohne Grünflächen oder Parkanlagen auf Parkflächen umzuwidmen. Dass Stellplätze in Tiefgaragen teurer sind als asphaltierte Grünflächen, braucht wohl nicht gesondert erwähnt werden, sie bieten aber auch mehr Komfort. Geschützt vor Regen oder Schnee, keine Aufheizung der Fahrzeuge durch Sonneneinstrahlung, dazu deutlich breiter als üblich und Durchfahrtsmöglichkeit. Und ja, die Stadtgemeinde hat sich dazu entschieden, diese („teuren“) Tiefgaragenplätze genau wie die anderen Parkplätze im Zentrum als Kurzparkzone zu gestalten und nicht zu vergebühren (wo gibt es das sonst noch?). Die Parkflächen sind auch ordnungsgemäß als Kurzparkzone gekennzeichnet, zudem sind eine Reihe zusätzlicher Hinweise angebracht. Dass Kurzparkzonen ohne Kontrolle leider sehr schnell zu Dauerparkplätzen werden, ist eine leidvolle Erfahrung aller Kommunen, die Parkflächen zur Verfügung stellen. Daher müssen auch in Gallneukirchen die Kurzparkzonen kontrolliert werden. Die Tiefgarage im One ist seit Ende November 2019 in Betrieb und die Kontrollen wurden erst nach monatelanger Toleranz mit Konsequenzen durchgeführt.“

Riepl appelliert in seinem Schreiben weiters: „Bitte beurteilen Sie nun das gesamte Angebot, das im Zusammenwirken von Riepl Immobilien, der Stadtgemeinde Gallneukirchen und den tüchtigen Betrieben, die im One eingemietet sind, mitten im Zentrum von Gallneukirchen entstanden ist. Ja, Sie haben recht, die Kurzparkmöglichkeit in der Tiefgarage ist keine alltägliche Lösung, aber Stadtgemeinde und alle im One wollten eine sehr kundenorientierte, daher kostenfreie Lösung.   Leider ist bei Ihnen, trotz bester Absicht, die genau gegenteilige Wirkung entstanden, das tut uns außerordentlich Leid. Ich danke Ihnen herzlich, dass Sie trotzdem auch weiterhin die angesiedelten Betriebe mit ihrem Kaufverhalten unterstützen wollen.“

Reaktion des Bürgermeisters

Auf Anfrage von Tips bei Bürgermeister Sepp Wall-Strasser hob dieser schließlich die für ihn wichtigsten Punkte in der Angelegenheit hervor: „Bei der Errichtung des ONE wurde vereinbart, die Parkplätze im Erdgeschoß gratis den Kunden zur Verfügung zu stellen, aber mit der Einschränkung, dass sie (wie die übrigen im Stadtkern) Teil der Kurzparkzonenregelung sind. Die Stadtgemeinde stellt übrigens durch den Ankauf von  26 Stellplätzen eine nicht geringe Anzahl zur Verfügung. Wenn Herr Springer schreibt, dass er noch nirgends eine Tiefgarage mit Kurzparkregelung – aber kostenlos - gesehen hat so bestätigt er ja dadurch ohnehin, dass diese Regelung eine sehr großzügige ist.“ Denn geht es nach Wall-Strasser, so würden Dauerparkplätze „nur dazu führen, dass für Einkäufer keine mehr übrig bleiben“ würden.

Unverständlich sei für den Bürgermeister warum dies einer Förderung des regionalen Einkaufs widersprechen solle, denn genau dies werde mit der Regelung bezweckt. „Insofern bestraft Herr Springer durch seinen angekündigten „Boykott“ nur die örtlichen Unternehmen und erreicht damit das Gegenteil seines angeblichen Ansinnens. Dies haben ihm auch verschiedene Antworten seitens der Unternehmen zum Verstehen gegeben. Bezüglich entsprechender Hinweise fügt Wall-Strasser an: „Ich habe mich übrigens in den letzten Tage persönlich davon überzeugt: viele Unternehmer – und da auch das Schuhgeschäft Alfred - haben extra noch einen Hinweis bei ihrer Eingangstür mit „Parkuhr gestellt?“ angebracht. Die Anregung, vielleicht noch einmal am Boden einen Hinweis anzubringen, kann ich gerne aufgreifen. Mehr kann man aber kaum mehr machen. Ich verstehe den Ärger, denn wer ärgert sich nicht über eine Strafe, die man zahlen muss. In diesem Fall aber war es einfach die Tatsache, dass er übersehen hat, dass die Tiefgarage ein Kurzparkzone ist.“


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