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Jagd: neues Gesetz für OÖ und ein Bezirksjägertag in Bad Leonfelden am 11. Februar

Mag. Jacky Stitz, 29.01.2024 13:00

URFAHR-UMGEBUNG. In der Landtagssitzung im Linzer Landhaus ist am 25. Jänner das neue Oö. Jagdgesetz beschlossen worden, einstimmig – bis auf Teile, die von den Grünen wie angekündigt abgelehnt wurden. Das Gesetz tritt zu Beginn des neuen Jagdjahres am 1. April in Kraft. Bezirksjägermeister Josef Rathgeb aus Oberneukirchen hat dabei mit verhandelt. Und für alle Jagdbegeisterten noch ein Termin zum Vormerken: am Sonntag, 11. Februar wird zum Bezirksjägertag nach Bad Leonfelden geladen.

Jäger unterwegs im Bezirk Urfahr-Umgebung (Foto: Bernhard Enzenhofer)
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Für Jagd- und Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP) komme Oberösterreich mit dem neuen Gesetz „ein modernes Jagdrecht, das aktuellen und ökologischen Anforderungen gerecht wird. Dabei war mir vor allem ein breiter Konsens wichtig, der auch die großteils einstimmige Annahme des Gesetzes untermauert.“

Die wichtigsten Änderungen

Konkrete Änderungen und Neuerungen sind unter anderem ein umfassender Katalog an Strafbestimmungen für Verletzung der Schonzeiten, die Erstellung eines Musterpachtvertrags, das Füttern ist von 16. Oktober bis 15. Mai erlaubt, aber nur wenn es artgerecht erfolgt. Füttern ist in der Notzeit verpflichtend, diese wird durch die Bezirkshauptmannschaft bestimmt. Eine Schiedsstelle für Jagd- und Wildschäden ersetzt die Wildschadenskommission. Die bisherigen Jagdausschüsse werde durch Gemeindejagdvorstände abgelöst.

„Das Oö. Jagdgesetz forciert vor allem die Balance zwischen Wald und Wild. Zudem wird künftig der Umweltschutz gefördert, der Verwaltungsaufwand verringert und mehr Rechtssicherheit geschaffen“, ist die Landesrätin überzeugt.

Grüne Kritik: „Natur- und Artenschutz zu wenig berücksichtigt“

Der Naturschutzsprecher der Grünen OÖ Rudi Hemetsberger kritisierte vor dem Beschluss, dass der Natur- und Artenschutz im neuen Gesetz unterrepräsentiert seien. Auch die Förderung klimafitter Wälder und Sicherstellung der Zugänglichkeit der Wälder für Freizeit- und Erholungszwecke sei zu wenig berücksichtigt. „Ein gutes Jagdgesetz darf Natur- und Artenschutz sowie den Aufbau klimafitter Wälder nicht als Anhängsel betrachten, sondern muss sie ins Zentrum rücken und ihren Vertretern eine starke Stimme geben. Das ist hier nicht geschehen“, so Hemetsberger.

Eine Forderung der Grünen war, wildlebende, gefährdete Tierarten (wie Hermelin, Auer- und Birkwild, Steinadler oder Tafelente) vollkommen zu schonen oder überhaupt in das Regime des Naturschutzgesetzes zu überführen.

Langer-Weninger kann dieser Kritik und Forderung nur wenig abgewinnen: „Das neue Jagdgesetz zeugt von einer tiefen Verantwortung gegenüber der Natur, indem es beispielsweise auch Hegeverpflichtungen festlegt, die nicht nur der Erhaltung, sondern auch der Schaffung von Lebensräumen festlegt. Wird aber eine Tierart aus dem Jagdgesetz genommen, fällt sie unter den Anwendungsbereich des Naturschutzgesetzes, das eine solche Verpflichtung nicht vorsieht.“

Inkrafttreten mit neuem Jagdjahr

Erstmals Anwendung findet das Oö. Jagdgesetz am 1. April – dem im Gesetz festgeschriebenen Datum des Inkrafttretens und gleichzeitigem Beginn des Jagdjahres.

Statement des Bezirksjägermeisters Josef Rathgeb aus Oberneukirchen

„Nach 60 Jahren haben wir im breiten Konsens ein generalüberarbeitetes Oö. Jagdgesetz beschlossen, das am 1. April in Kraft tritt. Es baut auf gewachsene Traditionen und Werte auf, ist zeitgemäß, nachhaltig, föderal, vereinfacht und praxistauglich. Ein moderner jagdlicher Rechtsrahmen mit vernünftigem Interessensausgleich, eingebettet in bewährte Strukturen in unserem Land. Jagd ist Verantwortung für Natur, Wald und Wild, ein lebendiger Kulturträger und hochwertiger Nahrungsmittelproduzent, international anerkannter Natur- und Artenschutz, Fortbildungsauftrag, Leidenschaft und Kraftquelle. Dieser vielfache gesellschaftliche Mehrwert der heimischen Jagd in Oberösterreich wird auch in Zukunft abgesichert. Weidmannsdank allen Mitwirkenden, insbesondere den Grundeigentümern und unseren 18.500 Jägern und 2.000 Jägerinnen für die vertrauensvolle Zusammenarbeit in unseren 950 Revieren“, so Bezirksjägermeister Josef Rathgeb aus Oberneukirchen.

Der Mühlviertler, der selbst leidenschaftlicher Jäger und auch Bürgermeister in seiner Heimatgemeinde ist, durfte als Vorsitzender des eigens dafür eingerichteten Unterausschusses „Jagdgesetz 2024“ am 25. Jänner das neu beschlossene und am 1. April in Kraft tretende Jagdgesetz 2024 mitverhandeln und im Landtag berichten.

Bezirksjägertag in Bad Leonfelden

Der Bezirksjägertag Urfahr-Umgebung und die Hegeschau gehen am Sonntag, 11. Februar ab 10 Uhr im Sporty in Bad Leonfelden über die Bühne. Die Ehrungen finden bereits um 8 Uhr statt.

Auszug aus dem Programm: Totengedenken, Tätigkeitsbericht des Bezirksjägermeisters, Ehrungen, Interview „Jagd ist Mehrwert“, Festansprache von Landesrätin Michaela Langer-Weninger, Referat des Landesjägermeisters Herbert Sieghartsleitner und musikalische Umrahmung der Bezirks-Jagdhornbläsergruppe Grenzland.

Infos: www.ooeljv.at

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