Eine "falsche" Verkleidung kann teuer werden
Trotz Narrenfreiheit im Fasching gibt es einige Regeln, die man – wie der D.A.S. Rechtschutz informiert – bei Verkleidungen beachten sollte. So dürfen zum Beispiel echte Polizeiuniformen in der Öffentlichkeit ausschließlich von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes getragen werden.

Der Verstoß stellt laut Sicherheitspolizeigesetz eine Verwaltungsübertretung dar. Als Folge droht eine Geldstrafe bis zu 500 Euro oder eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Wochen. „Man sollte darauf achten, dass Kostümuniformen klar als solche erkennbar sind und es keine Verwechslungsgefahr mit den Originalen gibt“, informiert Ingo Kaufmann, Vorstand der D.A.S. Rechtsschutz AG. „Gleiches gilt bei Spielzeugwaffen. Je eher eine Spielzeugwaffe einer echten ähnelt, desto eher provoziert man womöglich gefährliche Situationen und setzt sich einem Vorwurf des Verstoßes gegen das Waffengesetz aus“, so Kaufmann weiter. Ebenso verboten sind Kostüme mit rechtsradikalem Hintergrund oder Zeichen sowie Verkleidungen mit einer fremdenfeindlichen oder rassistischen „Aussage“. Derartige Kostüme verstoßen gegen das Verbotsgesetz beziehungsweise das Strafgesetz. Sind Kostüme besonders anstößig oder obszön, können sie eine Verletzung des „öffentlichen Anstands“ darstellen. Auch wenn im Fasching die Messlatte natürlich etwas tiefer gelegt wird, kann hier eine Grenze überschritten werden.


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