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Skiabfahrten durch den Wald - dabei gilt es achtsam zu sein

Andreas Hamedinger, 09.01.2019 09:38

OBERÖSTERREICH. Enorme Schneemengen in weiten Teilen des Landes führen dazu, dass vielerorts Lawinenwarnstufe vier oder sogar fünf herrscht. Zurzeit ist Skifahren daher der abseits der Skipisten nicht zu empfehlen. Entspannt sich die Situation versprechen Abfahren im Tiefschnee pures Vergnügen. Doch dabei müssen einige Dinge beachtet werden. 
 
 
 

Foto: Von Dmitry Molchanov/ Shutterstock.com
Foto: Von Dmitry Molchanov/ Shutterstock.com

Auch wenn zahlreiche Wintersportgebiete im Nahbereich von Wäldern angelegt sind, ist die Benutzung von Waldflächen zur Sportausübung nur in eingeschränktem Maß zulässig. Zwar gilt das (in § 33 Abs. 1 ForstG) normierte allgemeine Betretungsrecht des Waldes zu Erholungszwecken auch im Winter, doch sind zum einen schon von Gesetzes wegen bestimmte Waldflächen davon ausgenommen.

Einwilligungen notwendig

Schneeschuhwandern ist Freunden des Wintersports genauso wie das Skilanglaufen ohne gespurte Loipen und unter Anwendung der gebotenen Vorsicht zwar grundsätzlich erlaubt, doch bedarf das Anlegen oder die Benutzung von Loipen der Zustimmung des Waldeigentümers. Ähnliches gilt auch für Rodeln und Bobfahren im Wald, selbst wenn es auf Forststraßen und sonstigen Waldwegen erfolgt, denn auch hier ist die Einwilligung des Waldeigentümers oder des Erhalters der Forststraße nötig.

Jungpflanzen können verletzt werden

 Das Abfahren mit Skiern ist im Wald im Bereich von Aufstiegshilfen (Skilifte, Seilbahnen) nur auf markierten Pisten oder auf Skirouten gestattet. Aber selbst bei zulässigen Abfahrten durch den Wald ist entsprechende Rücksicht geboten, zum einen auf das Wild als Bewohner des Lebensraumes Wald und zum anderen auf den Bewuchs, denn Pflanzen können durch Skikanten oder mit Stöcken verletzt, Jungpflanzen in Hanglagen sogar entwurzelt werden.

Schutz- und Erholgungsraum

Allfällige Schäden können dabei nicht nur zulasten des betroffenen Waldeigentümers gehen, sondern auch die essenzielle Schutzfunktion des Waldes gerade in Gebirgsregionen mindern. „Ein möglichst schonender Umgang mit den Ressourcen der Natur dient nicht nur dem unmittelbaren Umweltschutz, sondern gewährleistet auch den Erhalt nachhaltiger Nutzungsmöglichkeiten des Waldes als Schutz- und Erholungsraum“, erklärt Franz Reisecker, Präsident der Landwirtschaftskammer Oberösterreich.


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