OBERÖSTERREICH. Die Landesverkehrsabteilung (LVA) der Landespolizeidirektion Oberösterreich führt bezüglich Laser- und Radarblockern Schwerpunktkontrollen durch. Im Jahr 2018 wurden im gesamten Bundesland 239 in Kraftfahrzeugen verbaute Laserblocker festgestellt.
.Im heurigen Jahr konnten bis dato 39 Laserblocker in Fahrzeugen entdeckt werden. Meistens handelt es sich dabei um Autos der gehobenen Preisklasse. „Beim Einbau von Laserblockern handelt es sich um ein eindeutiges Vorsatzdelikt, das von der Polizei und den Behörden entsprechend geahndet werden muss. Der Zweck des Einbaues derartiger Gerätschaften ist ein ganz einfacher, nämlich die Verhinderung von Geschwindigkeitskontrollen durch die Exekutive. Wer gesetzeskonform unterwegs sein möchte, braucht solche Geräte nicht“, so Oberst Scherleitner seitens der LVA der Landespolizeidirektion Oberösterreich.
Kein Kavaliersdelikt
„Der Einbau und die Verwendung solcher Geräte sind keine Kavaliersdelikte. Vorsätzliches Täuschen und somit das Fahren mit nicht angepassten Geschwindigkeiten stellt letztendlich eine massive Gefährdung der Verkehrssicherheit dar“, so der Landesrat für Infrastrukur Günther Steinkellner abschließend
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