Drei Täter nach Darknet-Bestellungen in Haft
BEZIRK VÖCKLABRUCK. Nach umfangreichen Ermittlungen konnten Beamte des koordinierten Kriminaldienstes Vöcklabruck eine dreiköpfige Tätergruppe ausforschen. Sie steht im Verdacht, zwischen September 2015 und November 2016 gewerbsmäßig und in gewinnbringender Absicht große Mengen Amphetamin (Speed) im Internet bestellt und anschließend an Dritte verkauft zu haben.

Ein 47-Jähriger sowie zwei jeweils 20-Jährige - alle drei aus dem Bezirk Vöcklabruck - fassten im Herbst des Vorjahres den Plan, über das sogenannte „Darknet“ Suchtmittel (Amphetamin) zu bestellen. Gründe dafür waren, sich den Lebensunterhalt und den Eigenkonsum besser finanzieren zu können.
Vor der ersten Bestellung besprachen die drei Beschuldigten noch den Vorgang und welches „minimale“ Risiko sie dabei eingehen müssten. In weiterer Folge wurden schließlich zehn bis elf Bestellungen zu je 60 bis 100 Gramm Amphetamin durchgeführt. Im Zuge einer routinemäßigen Kontrolle der Zollfahndung Wien wurde im September 2016 ein Päckchen mit 109 Gramm Amphetamin aufgefunden und sichergestellt, welches an einen der beiden 20-Jährigen adressiert gewesen war.
Von den insgesamt rund 1000 Gramm des im „Darknet“ angekauften Amphetamins wurden in Folge ca. 600 Gramm gewinnbringend an mehrere Subverteiler und Endkonsumenten weiterverkauft. Der Gewinn wurde unter den drei Beschuldigten beinahe gleichmäßig aufgeteilt. Rund 270 Gramm wurden von den Beschuldigten konsumiert, der Rest von rund 130 Gramm Amphetamin wurden sichergestellt. Weiters wurden geringe Mengen Cannabis bei dem 47-Jährigen gefunden.
Die drei Beschuldigten zeigten sich zum Sachverhalt großteils geständig und wurden nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Wels in U-Haft genommen. Sie gaben an, sie hätten sich in ihrer Tätigkeit sicher, anonym und unantastbar gefühlt. „Das ist ein großer Irrtum“, weiß Chefinspektor Hans-Jürgen Hofinger. „'Die Täter denken, sie würden nicht erwischt, Fakt ist aber das Gegenteil.“ Auch im Internet hinterlasse man schließlich Spuren, könne oft durch Liefer- oder Bestelladressen ausgeforscht werden.
Hofinger: „Vielen Tätern ist auch nicht bewusst, dass sie mit ihrer Bestellung im Darknet einen Beitrag zum Schmuggel nach Österreich leisten.“ Der Strafrahmen dafür könne sich zwischen ein und 15 Jahren Freiheitsstrafe bewegen.


Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden