Wichtige Tipps für sicheren Schulweg
BEZIRK VÖCKLABRUCK. Eltern überwachen jeden Schritt, den ihre Kinder in die Selbständigkeit machen mit Argusaugen. Und eine besonders wichtige Etappe stellen dabei die Einschulung und der damit verbundene Weg zur Schule dar.

„Gehen sie die Strecke zuerst gemeinsam mit ihrem Kind ab und weisen sie dabei auf mögliche Gefahrenstellen, über die auch ein sicherer Schulweg verfügt, hin“, so Chefinspektor Michael Saler vom Verkehrsreferat der Bezirkspolizei.
Mithilfe von Zebrastreifen können Kinder auf dem Schulweg leichter die Fahrbahn überqueren, breite Gehwege sorgen für mehr Sicherheit, Schülerlotsen tragen zur Schulwegsicherung bei. Ein sicherer Schulweg ist nur die halbe Miete. Übung macht den Meister. Daher sollten Eltern frühzeitig anfangen, die wichtigsten Vorschriften zu vermitteln und ihre Umsetzung trainieren.
Dazu gibt es vom Verkehrsministerium zehn gute Tipps für einen sicheren Schulweg. Diese Tipps sind auf der Homepage des Ministeriums unter www.bmvit.gv.at zu finden.
Sichtbare Kleidung
Saler weist auf die Wichtigkeit der gut sichtbaren Kleidung bei den Kindern hin. Die Eltern sollen ein Augenmerk darauf haben, dass Schultaschen mit reflektierendem Material ausgestattet sind. „Insbesondere Schulanfänger, aber auch Volksschulkinder der höheren Klassen, sollten die vom Land Oberösterreich und dem Zivilschutzverband zur Verfügung gestellten Kinderschutzwesten tragen.“ Gerade in der nun beginnenden Herbstzeit könne die Kinderschutzweste lebensrettend sein, ist der Verkehrsexperte überzeugt.
Aber auch, wenn man Kinder mit dem Auto zur Schule oder zum Kindergarten bringt und auch dort wieder abholt sowie überhaupt, wenn man ein Kind mit dem Auto mitnimmt – unbedingt auf die entsprechende Rückhalteeinrichtung (Kindersitz, Gurt) achten. Auch dann, wenn die Fahrt nur kurz ist.
Verstöße werden geahndet
„Wir weisen darauf hin, dass bei Verstößen gegen die Vorschriften rigoros eingeschritten wird. Dazu fühlen wir uns im Sinne der Sicherheit der Kinder verpflichtet. Bei Verstößen drohen zudem hohe Geldstrafen und eine Eintragung ins Führerscheinregister“, so der Verkehrsreferent. Rechtlich gilt in Österreich: Für Kinder bis 14 Jahre, die nicht größer als 1,50 Meter sind, ist eine entsprechende Rückhalteeinrichtung zu verwenden. Für Kinder unter 1,35 Meter Körpergröße ist auch ein entsprechender Kindersitz (ECE Prüfzeichen) verpflichtend, um die fehlende Körpergröße auszugleichen.


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