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BEZIRK VÖCKLABRUCK. Am 31. Oktober, wird wieder der Ruf „Süßes oder Saures“ erschallen. Die Halloween-Nacht steht bevor. Die Kinder ziehen in Gruppen von Haus zu Haus, um viele Süßigkeiten einzusammeln. Damit diese Nacht für Kinder und Jugendliche lustig und wie in den vergangenen Jahren ohne Vorkommnisse verlaufen kann, ruft die Bezirkspolizei Vöcklabruck die wichtigsten Bestimmungen und Vorsichtsmaßnahmen in Erinnerung.

Die lustige Halloween-Nacht steht vor der Tür. (Foto: Guzel - stock.adobe.com)
Die lustige Halloween-Nacht steht vor der Tür. (Foto: Guzel - stock.adobe.com)

Bei der Durchführung von „Streichen“ muss darauf geachtet werden, dass Personen weder gefährdet noch verletzt werden. Sachen dürfen nicht zerstört, beschädigt, verunstaltet oder unbrauchbar gemacht werden. Bei den meisten Halloween-Kostümen handelt es sich um eine „dunkle Verkleidung“. Die Polizei weist aus diesem Grund darauf hin, dass dunkle Kleidung in der Dämmerungs- und Nachtzeit von Fahrzeuglenkern sehr schwer oder verspätet wahrgenommen werden. Damit es zu keinen Unfällen kommt, sollten Kinder von einer Person mit Taschenlampe begleitet werden oder Jugendliche selbst eine Taschenlampe mitnehmen. „Unter Bedachtnahme dieser Hinweise steht einer lustigen Halloween-Nacht nichts entgegen“, so Kontrollinspektor Kurt Mayrhofer von der Bezirkspolizei.


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