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MONDSEE.  Nach Kündigungen aller Pachtverträge am Mondsee herrscht Verunsicherung. Viele Betroffene warten bis heute auf neue Vereinbarungen.  

Mondsee (Foto: Tom Leitner)
Mondsee (Foto: Tom Leitner)

Die Diskussion um die Pachtgründe am Mondsee sorgt weiter für große Unsicherheit. Nachdem die neue Eigentümerin Anna Mathyl im vergangenen Jahr zahlreiche bestehende Pacht- und Mietverträge gekündigt hatte, warten laut Medienberichten viele Betroffene noch immer auf neue Vereinbarungen.

Betroffen sind unter anderem Stege, Bojenplätze, Bootshütten und weitere Anlagen auf dem Seegrund. Laut mehreren Medienberichten wissen viele Pächter derzeit nicht, ob und zu welchen Bedingungen sie ihre Plätze künftig weiter nutzen dürfen. Ein Jahr nach Beginn des Konflikts gibt es für viele Betroffene nach wie vor keine endgültige Lösung.

Ärger wegen Kommunikation 

Für zusätzlichen Ärger sorgt offenbar die Kommunikation rund um die neuen Regelungen. Gemeinden und Betroffene kritisieren seit Monaten mangelnde Informationen und fehlende Rechtssicherheit. Teilweise soll es bereits Zahlungsaufforderungen geben, obwohl neue Verträge noch nicht abgeschlossen wurden. Besonders kurz vor Beginn der Sommersaison wächst bei vielen Betroffenen die Sorge über die weitere Nutzung ihrer Anlagen. 

Gemeinden arbeiten an Lösungen 

Auch unter den Gemeinden rund um den Mondsee zeigt sich ein unterschiedliches Bild. Während in St. Lorenz von ersten Fortschritten und intensiven Verhandlungen gesprochen wird, berichten andere Gemeinden weiterhin von stockenden Gesprächen und Unsicherheit.

Teilweise konnten inzwischen aber Lösungen gefunden werden. So bleiben beim öffentlichen Badeplatz Plomberg Steg und Badefloß bestehen. Der Badeplatz Schwarzindien war laut Gemeinde von den Streitigkeiten nicht betroffen, da Liegewiese und Uferbereich im Gemeindebesitz stehen.

Der Mondsee zählt zu den wenigen großen Seen Österreichs, die sich in Privatbesitz befinden. 2024 ging der See an Anna Mathyl über. Kurz darauf wurden nahezu alle bestehenden Verträge beendet. Die Eigentümerseite begründete dies damit, die Nutzung des Seegrunds neu ordnen und modernisieren zu wollen.

Öffentliches Baden und Schwimmen bleiben davon allerdings unberührt. Der sogenannte Gemeingebrauch am Mondsee ist rechtlich abgesichert. Anders sieht es jedoch bei privaten Anlagen wie Stegen oder Bojen aus: Dafür braucht es weiterhin entsprechende Vereinbarungen mit der Eigentümerin.


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