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AK zeigt dreisten Fall im Gastgewerbe auf: 500 Überstunden in vier Monaten, unbezahlt

Wolfgang Macherhammer, 02.04.2018 08:25

VÖCKLABRUCK. Bei den arbeitsrechtlichen Beratungen der AK gibt es einen auffällig hohen Anteil von Mitarbeitern aus der Gastgewerbe-Branche. Und auch bei den abgeschlossenen Rechtsvertretungen hat das Gastgewerbe Jahr für Jahr einen unrühmlichen Spitzenplatz.

Die Arbeiterkammer erkämpft Arbeitnehmerrechte oftmals auch vor Gericht.
Die Arbeiterkammer erkämpft Arbeitnehmerrechte oftmals auch vor Gericht.

Besonders unverfroren war die Behandlung eines Restaurantmitarbeiters aus dem Bezirk Vöcklabruck: In nur vier Monaten musste er fast 500 Überstunden leisten, hatte keinen einzigen Tag frei und musste sich dann auch noch vor Gericht um die Zahlung der Überstunden streiten. Mit Hilfe der AK bekam er schließlich 6000 Euro nachbezahlt. Der fremdsprachige Mann musste in einem Restaurant über vier Monate lang – bis auf einen einzigen Krankenstandstag – durcharbeiten. Ohne freien Tag, ohne Wochenende, ohne einen einzigen Urlaubstag. Und dazu kamen noch fast 500 Überstunden – gut 30 jede Woche. Unbezahlt!

Liste an Vergehen

Die Arbeiterkammer nahm sich dieses dreisten Falles an und intervenierte sofort beim Arbeitgeber – mit einer langen Liste an weiteren Vergehen. In der Antwort des Arbeitgebers wurden alle arbeitsrechtlichen Vergehen mit Ausnahme der fristwidrigen Kündigung bestritten. Der Arbeitgeber behauptete sogar noch, dass der Mann nur 20 Stunden angemeldet war und sich die Beschäftigung deshalb auch in diesem Rahmen bewegte. Aufgrund der mangelnden Einsicht des Unternehmers ging die AK mit dem Restaurantmitarbeiter vor Gericht. In drei Verhandlungen bestritt der Arbeitgeber neuerlich die Dauer der Beschäftigung, was aber auch dem Gericht wenig glaubhaft erschien: Denn der betroffene Arbeitnehmer kam aus dem EU-Ausland und es sei wenig plausibel, dass er wegen lediglich 20 Stunden Arbeit pro Woche nach Österreich gehe.


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Gastuser
Gastuser
04.04.2018 07:18

Gastgewerbe

Bei so einem trasten Fall im Gastgewerbe gehört diesem Gastwirt das Lokal zugesperrt der soll man selber erleben wie es ist arbeitslos zu sein und am Existenzminimum nagen und sich selber fühlen wie ein Sklave dann vergeht ihm das ganze eine traste Theraphie

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Gastuser
Gastuser
03.04.2018 22:03

Firmen gemeldet

Ich bin dafür Hohe Strafen den Arbeitgebern aufzuerlegen das die nachdenken was sie für Fehler machen weil es mich momentan selber betrifft das Gesetzt so zu machen das Arbeitgeber nicht einfach alles machen können im Krankenstand kündigen ok aber nicht immer auf kosten von unwissenden Arbeitnehmern.

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Gastuser
Gastuser
03.04.2018 18:25

Gastuser

Diese Firmen gehören namentlich genannt, damit man weiß wer diese Sklaventreiber sind.

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Gastuser
Gastuser
02.04.2018 11:31

traurig, dass das möglich ist

Wirklich traurig, dass so etwas überhaupt möglich ist. Ich hoffe, dass solche Urteile auch andere Aufhorchen lassen und den teilweise massiven Regelverstoß in der Branche der Gastronomie etwas eindämmen.