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BEZIRK VÖCKLABRUCK. „Mehr als 325.000 Anfragen haben unsere Experten in unserer Zentrale in Linz und in den 14 Bezirksstellen im Jahr 2019 bearbeitet. Wir haben fast 118 Millionen Euro an vorenthaltenen Geldern für unsere Mitglieder erkämpft. Das zeigt, wie wichtig die AK als starke Partnerin für ihre rund 674.000 Mitglieder in Oberösterreich ist“, sagt Arbeiterkammer-Präsident Johann Kalliauer. 

Symbolfoto: Champion studio/Shutterstock.com
Symbolfoto: Champion studio/Shutterstock.com

Im vergangenen Jahr wandten sich 7460 AK-Mitglieder mit ihren Fragen an die AK Vöcklabruck. 3413 AK-Mitglieder davon wurden persönlich in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten beraten, 3.638 wurden telefonisch beraten und 334 per E-Mail oder schriftlich. Zusätzlich wurden der Bezirksstelle 75 persönliche Bildungsberatungen durchgeführt und Rat und Hilfe zu Aus- und Weiterbildung gegeben.

Mehr als 10 Millionen Euro Vertretungserfolg

Bei vielen Arbeitsrechtsproblemen ist es mit der Beratung nicht getan. Die AK muss dann bei den Arbeitgebern intervenieren. Hilft auch das nicht, muss sie vor Gericht gehen, um den Arbeitnehmern zu ihrem Recht zu verhelfen. Rund 85 Prozent der Rechtsfälle betrafen Firmen ohne Betriebsrat. In Summe hat die AK Vöcklabruck im Vorjahr an arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüchen sowie an Forderungen nach Insolvenzen für ihre Mitglieder Zahlungen von insgesamt 10,1 Millionen Euro erkämpft.

In 189 außergerichtlichen Fällen wurden im Vorjahr 413.191 Euro an vorenthaltenem Entgelt eingebracht. Durch 74 Rechtsvertretungen vor dem Arbeitsgericht wurden 283.547 Euro erkämpft. Die erstrittenen Beträge fielen in sehr unterschiedlicher Höhe aus. Der kleinste machte knapp 70 Euro aus, der höchste erstrittene Betrag belief sich auf mehr als 40.000 Euro.

Sozialrechtsfragen

Auch in Sozialrechtsfragen war die AK Vöcklabruck im Vorjahr wieder eine starke Partnerin. 170 Fälle konnten die Experten abschließen. Sie erkämpften für die Betroffenen 6.308.798 Euro. Es ging vor allem um Pensionsansprüche und um Pflegegeld. Die AK berät hier verstärkt Betroffene oder Angehörige, die unsicher sind, ob die Pflegegeld-Einstufung richtig ist.

Wenn die Firma pleitegeht

Die Arbeiterkammer wird auch aktiv, wenn ein Betrieb in Konkurs geht. Die AK-Experten sind dann meist in Betriebsversammlungen vor Ort und beraten und begleiten die betroffenen Beschäftigten, damit diese zu ihren noch ausstehenden Löhnen, Gehältern und Beendigungsansprüchen kommen. 

Die AK Vöcklabruck musste im Vorjahr den sehr hohen Wert von insgesamt 3.080.378,60 Euro für 119 Arbeitnehmer von 16 insolventen Betrieben erkämpfen. Im Jahr davor (2018) waren es noch 1,9 Millionen Euro für 92 Arbeitnehmer gewesen.

Nach Herz-OP fristlos entlassen

Zehn Jahre lang war ein 61-jähriger Arbeitnehmer aus dem Bezirk Vöcklabruck bei einem Handwerkerbtrieb im Bundesland Salzburg beschäftigt. Das hinderte seinen Chef nicht daran, ihn mit einer fadenscheinigen Begründung zu entlassen, als er ernsthaft erkrankte.  Der Mann hatte im Urlaub massive Herzprobleme bekommen und seinen Arbeitgeber umgehend über seine Arbeitsunfähigkeit informiert. Nach seiner Rückkehr wandte er sich sofort an seinen Hausarzt, der eine weitere Arbeitsunfähigkeit betätigte und ihn in ein Krankenhaus überwies. Dort musste er am Herzen operiert werden. Dennoch entließ ihn der Arbeitgeber kurz nach seiner Einlieferung ins Krankenhaus fristlos. Die absurde Begründung: Er sei nach seinem Urlaub unentschuldigt der Arbeit ferngeblieben.

Der Arbeitnehmer wandte sich an die AK Vöcklabruck um Hilfe. Diese stellte rasch fest, dass er alles richtig gemacht hatte. Die Entlassung war völlig unbegründet und damit rechtswidrig. Offenbar wollte sich der Chef mit seiner schäbigen Vorgehensweise einfach Geld ersparen. Bei der Endabrechnung berechnete er den Lohn, Sonderzahlungen und Beiträge zur gesetzlichen Mitarbeitervorsorge nur bis zum „Entlassungs“-Termin und wies auch keine Urlaubsersatzleitung für den nicht verbrauchten Urlaub an.

Obwohl die Rechtslage eindeutig war, weigerte sich der Arbeitgeber zunächst, die Entlassung zurückzunehmen und die Ansprüche des kranken Arbeitnehmers korrekt zu begleichen. Erst nachdem die AK eine Klage beim Arbeitsgericht eingereicht hatte, lenkte er ein und beglich sämtliche Ansprüche, die seinem Mitarbeiter bei einer ordnungsgemäßen Arbeitnehmer-Kündigung zustanden, in Summe Euro rund 6000 Euro brutto.

AK sicherte einer fast blinden Frau das Pflegegeld

Eine Pensionistin aus dem Bezirk Vöcklabruck hatte wegen einer starken Sehbehinderung durch einen unkontrollierbaren krampfartigen Lidschluss Pflegegeld der Stufe 3 bezogen. Auf Anraten ihres Augenarztes, der festgestellt hatte, dass ihr Krankheitsbild nunmehr schon dem einer Blinden gleichzusetzen war, stellte sie einen Antrag auf Erhöhung des Pflegegeldes. Die Pensionsversicherung beauftrage einen Allgemeinmediziner sowie einen Facharzt für Augenheilkunde mit einem Gutachten. Der Allgemeinmediziner stellte einen Anspruch auf Pflegegeld der Stufe 4 aufgrund von Blindheit fest, der Augenarzt sprach sich – noch - für die Beibehaltung der Pflegegeldstufe 3 aus.

Was dann folgte ist, ist unfassbar: Die Pensionsversicherung lehnte nicht nur eine Erhöhung des Pflegegeldes ab, sondern sprach der Frau in einem zweiten Bescheid nur mehr Pflegegeld der Stufe 1 zu! Die verzweifelte Frau wandte sich an die AK Vöcklabruck um Hilfe, die sofort gegen diesen Bescheid klagte. Wie zu erwarten war, wurde er vom Gericht auch aufgehoben. Die Frau bekommt nun wieder Pflegegeld der Stufe 3 und das rückwirkend. Zudem sicherte die AK der Frau zu, sie bei einem neuerlichen Antrag auf Erhöhung des Pflegegeldes zu unterstützen, sollte sich ihr Gesundheitszustand weiter verschlechtern.

Service für Beschäftigte in den Gesundheitsberufen

Die AK betreut seit zwei Jahren als zuständige Behörde das Gesundheitsberuferegister, in das sich alle Angehörigen der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sowie der gehobenen medizinisch-technischen Dienste seit 1. Juli 2018 verpflichtend eintragen müssen. Die AK Oberösterreich hat die erste Welle der Registrierung 2019 abgeschlossen: Seit Beginn der Registrierungspflicht bis zum Dezember 2019 konnten sich oberösterreichweit 32.207 Berufsangehörige mithilfe der AK unbürokratisch und kostenlos ins neue Register eintragen lassen. In der Bezirksstelle Vöcklabruck wurden im Vorjahr 294 Beschäftigte aus den Gesundheits- und Krankenpflegeberufen registriert.


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