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BEZIRK VÖCKLABRUCK. Der ÖGB hat in den vergangenen Monaten mit der Forderung nach einem Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit Druck aufgebaut und nicht lockergelassen. Jetzt hat die Politik reagiert. Am 5. November wurde im Nationalrat ein Antrag eingebracht, um den Rechtsanspruch umzusetzen.

ÖGB-Regionalvorsitzender Josef AblingerFoto: ÖGB
ÖGB-Regionalvorsitzender Josef AblingerFoto: ÖGB

Familien sind laut jüngsten Umfragen besonders durch einen Lockdown belastet. Darum ist die Sonderbetreuung als Rechtsanspruch ein wichtiger Schritt. „Unser Einsatz hat sich bezahlt gemacht, freut sich Josef Ablinger“, ÖGB-Regionalvorsitzender von Vöcklabruck. Der im Nationalrat von den Regierungsparteien eingebrachte Initiativantrag soll den Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit bei voller Kostenübernahme durch den Bund ermöglichen. Gleichzeitig wird die Sonderbetreuungszeit bis Juni 2021 verlängert und auf vier statt bisher drei Wochen ausgedehnt - rückwirkend gültig ab 1. November 2020.

Entlastung für Eltern

Gerade jetzt brauchen Eltern mehr denn je Entlastung und Unterstützung bei der Kinderbetreuung. „Spät aber doch hat auch die Bundesregierung den Ernst der Lage erkannt und eingesehen, dass wir Familien jetzt nicht im Regen stehen lassen dürfen“, so der ÖGB-Vorsitzende Ablinger.

Viel Unterstützung für ÖGB-Kampagne

Der ÖGB hat monatelang vehement einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit und die volle Kostenübernahme durch den Bund gefordert. Dazu wurde auch eine Online-Kampagne gestartet, die von zahlreichen verzweifelten Eltern unterstützt wurde. „Vielfach haben diese ihren Urlaub bereits aufgebraucht und die Betreuung der Kinder wurde damit zu einer großen Herausforderung“, erzählt Ablinger aus der Praxis. 


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