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BEZIRK VÖCKLABRUCK. Der ÖGB Vöcklabruck kritisiert, dass sich Fälle häufen, in denen das Entgelt in Stellenausschreibungen nicht erwähnt werden.

Frederik Schmidsberger, ÖGB-Regionalsekretär (Foto: ÖGB)
Frederik Schmidsberger, ÖGB-Regionalsekretär (Foto: ÖGB)

Eigentlich sollte die gesetzliche Regelung, dass bei Stellenausschreibungen das Mindestentgelt angegeben werden muss, bei den Arbeitgebern bekannt sein. Immerhin gibt es diese Vorschrift seit mehr als zehn Jahren. Doch kürzlich hätten sich wieder Fälle gehäuft, in denen das Entgelt in Stellenausschreibungen nicht erwähnt wurde, berichtet der ÖGB-Regionalsekretär Vöcklabruck, Frederik Schmidsberger: „Es kann nicht sein, dass sich hier die Praxis einschleicht, das Gesetz zu ignorieren. Die Bezahlung muss bei allen Ausschreibungen, mit nur ganz wenigen Ausnahmen für hohe Führungspositionen angegeben werden.“


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